Kein Bildungsticket: Busfahrer drücken ein Auge zu
Für alle Schülerinnen und Schüler, die am ersten Schultag des neuen Schuljahres noch kein Bildungsticket erhalten haben, sei gesagt: keine Panik. Wie der Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) verspricht, dürfen die Kinder und Jugendlichen trotzdem befördert werden. Eine Kulanzregelung macht es möglich. Die Sprecherin von ZVON äußert sich wie folgt: „Die Bildungstickets sind inzwischen alle auf dem Postweg. Trotzdem kann es sein, dass einige Schülerinnen oder Schüler ihr Bildungsticket nicht rechtzeitig in der Post haben. Dies bedeutet aber keinen Nachteil. Alle Schülerinnen und Schüler, die das Ticket rechtzeitig beantragt haben, können auf die Kulanz der Verkehrsunternehmen setzen, denn an den ersten drei Schultagen (6.9.-8.9.21), werden die Kids und Teens auch ohne das Bildungsticket befördert.“ Auch in den vergangenen Jahren wurde die Kulanzregelung genutzt.