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Manuela Dietze/spa

Der Katastrophenschutz ist in Not

Landkreis Bautzen. Die Schnelleinsatzgruppe des ASB ist bei Katastrophenfällen im Landkreis Bautzen unermüdlich im Einsatz. Doch den ehrenamtlichen Kameraden fehlt es an zeitgemäßen Unterkünften und der Unterstützung in der Akquise neuer Mitglieder. Jetzt ist die Politik gefordert.

Zugführer des Katastrophenschutzes, Jens Reupert (links), und der Fuhrparkverantwortliche Uwe Janeck sprechen über die aktuellen Herausforderungen in der Schnelleinsatzgruppe.

Zugführer des Katastrophenschutzes, Jens Reupert (links), und der Fuhrparkverantwortliche Uwe Janeck sprechen über die aktuellen Herausforderungen in der Schnelleinsatzgruppe.

Bild: Sandro Paufler

Nochmal kurz in Erinnerung gerufen: Eine Schnell-einsatzgruppe (SEG) bezeichnet in Deutschland eine Gruppe aus medizinisch und technisch ausgebildeten Einsatzkräften, die bei außergewöhnlichen Ereignissen – etwa bei Unfällen mit vielen Verletzten – die Betroffenen versorgen und die Lücke zwischen Rettungsdienst und anderen Einsatzkräften schließen und tatkräftig unterstützen. Die SEG kommt bei Massenkarambolagen, Überschwemmung oder anderen, größeren Schadensereignissen zum Einsatz.

 

Ehrenamtliche mit viel Herzblut

 

Im Landkreis Bautzen wird die SEG vom Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) geführt. Die Helfer bezeichnen sich selbst als die »Freiwillige Feuerwehr des Rettungsdienstes«. 37 Ehrenamtliche zählt die Gruppe momentan. Menschen, die ohne Bezahlung in ihrer Freizeit bereit sind zu helfen. Sie sind mit viel Herzblut dabei, eine eingeschworene Gemeinschaft. Der überwiegende Teil ist beruflich im Gesundheitssektor verortet. Aber auch eine Lehrerin und ein Qualitätsmanager sind im Team.

 

Wo bleibt die Wertschätzung?

 

»Wenn Katastrophenschutz politisch wieder einmal in den Vordergrund tritt, dann werden die Leute aufmerksam«, sagt der Fuhrparksverantwortliche Uwe Janeck und ergänzt: »dann ist aber im Wesentlichen von THW und freiwilligen Feuerwehren die Rede. Die ‚weißen Einheiten‘ sind unterrepräsentiert, keiner redet über die SEG.« Die Feuerwehr kennt jeder, das THW wird vom Bund gefördert und ist in der Corona-Krise durch Unterstützung staatlicher Maßnahmen noch bekannter geworden. Aufmerksamkeit, Anerkennung und Wertschätzung, das ist es, was die Helfer für sich einfordern. Gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse mit den Flächenbränden in der Sächsischen Schweiz und den Starkregenereignissen in der Region ist ein funktionierender Katastrophenschutz von großer Bedeutung.

Der Anspruch auf Hilfe wird in unserer Gesellschaft als selbstverständlich betrachtet. In aller Regel bekommt man diese Hilfe in einer Notlage auch. Für die Mitglieder des ersten Einsatzzuges der SEG im Landkreis Bautzen heißt das, ständig einsatzbereit zu sein. In diesem Jahr gab es bisher sechs Alarmierungen, 30 medizinische Absicherungen und 19 Versorgungseinsätze und Präsentationen. Dazu kommen neben technischer und medizinischer Ausbildung auch die Wartung des Fuhrparks. »Wir machen das«, sagt Jens Reupert. »Auch wenn es manchmal schwierig ist, die geforderte Mannschaftsstärke zu erreichen. Es macht auch Spaß. Sonst bräuchte man es nicht machen«, so der Zugführer im Katastrophenschutz. Im August unterstützten die Kameraden über eine Woche die Versorgungskomponente in Bad Schandau. Ein Einsatz, der den Beteiligten viel abverlangte, aber auch die Möglichkeiten und Ressourcen des Katastrophenschutzes aufzeigten.

 

Keine sanitären Anlagen und keinen Besprechungsraum

 

Leider ist die Heimstätte der SEG ohne merkliche Verbesserungen in die Jahre gekommen. Die SEG-Hallen in der ehemaligen Kaserne bieten den nötigen Platz für die modernen Fahrzeuge, für die Männer und Frauen dagegen gibt es hier aber weder sanitäre Anlagen noch einen Besprechungsraum.Über Jahre wird von Lokalpolitikern Hilfe versprochen. Passiert ist bisher nichts. Eine zeitgemäße Unterkunft ist sehr wichtig für die Motivation, den Spaß und würde auch bei der Suche nach weiteren Aktiven helfen. Sollte das nicht auch zu den Mindestanforderungen zählen, die Land und Landkreise nach Katastrophenschutzverordnung vorzuhalten haben?

 


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