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Kroppener ringen um Radweg

Seit zehn Jahren kämpfen die Kroppener gemeinsam mit dem Amt Ortrand für einen straßenbegleitenden Radweg an der Landesstraße 55 (L55), der die Orte Kroppen und Ortrand verbinden soll. Jetzt verleihen sie ihrer Forderung Nachdruck.
An der Landesstraße 55 zwischen Kroppen und Ortrand stehen jetzt Schilder wie dieses, um auf die Notwendigkeit eines straßenbegleitenden Radweges zwischen den beiden Orten im Amt Ortrand mit Nachdruck hinzuweisen. Foto: sts

An der Landesstraße 55 zwischen Kroppen und Ortrand stehen jetzt Schilder wie dieses, um auf die Notwendigkeit eines straßenbegleitenden Radweges zwischen den beiden Orten im Amt Ortrand mit Nachdruck hinzuweisen. Foto: sts

Wagenlenker und Radfahrer, die auf der L 55 von Kroppen Richtung Ortrand unterwegs sind, fallen die vier Holzpfähle mit den Schildern und den Fahrrädern am Straßenrand sofort auf. Sie sind eine Schöpfung der Gemeindevertretung Kroppens und weisen auf ein Problem hin, an dem sich die Kroppener seit Jahren abarbeiten. »Wir brauchen einen straßenbegleitenden Radweg von Kroppen nach Ortrand. Täglich sind auf diesen rund drei Kilometern sehr viel Radler unterwegs - größtenteils Schüler und ältere Einwohner, die zum Einkaufen radeln«, sagt Bürgermeister Reiner Krämer und erklärt: »Der Abschnitt ist aufgrund der vielen Kurven unübersichtlich und daher sehr gefährlich. Hinzu kommen ein starker Lkw-Verkehr und viele Baufahrzeuge, die hier verkehren. Ein Radweg würde für deutlich mehr Sicherheit sorgen.« Die Gemeindevertretung sei seit Jahren gemeinsam mit dem Amtsdirektor des Amtes Ortrand, Kersten Sickert, diesbezüglich mit dem Landesbetrieb Straßenwesen (LS) Brandenburg in Kontakt. »Doch es bewegt sich nichts. Es muss hoffentlich nicht erst zu einem Unfall kommen«, betont Krämer. Wie er berichtet, soll der Landesbetrieb bereits vor Jahren eine Planung für diesen Radweg in Auftrag gegeben haben. »Es soll wohl drei Varianten für einen Verlauf geben. Wir sind immer wieder an den Landesbetrieb herangetreten - konnten jedoch nichts erreichen«, bedauert Krämer.

Alternative Streckeist keine Alternative

Deshalb habe die Gemeindevertretung diese Aktion an der L 55 beschlossen, um Bewegung hineinzubekommen. »Zu unserer Rad-Aktion gibt es viel positive Resonanz aus unserem Ort«, sagt Krämer. Wie er berichtet, verweise der LS in dem Zusammenhang darauf, dass für einen straßenbegleitenden Radweg die Verkehrsdichte auf dem Abschnitt zu gering sei. »Der LS regt an, dass wir einen alternativen Weg über Heinersdorf, am Ortrander Schwimmbad vorbei, nutzen sollen. Die Strecke ist jedoch länger und fährt sich wegen der Rasengittersteine schlecht. Zudem haben wir Sicherheitsbedenken, denn wer fährt gern allein im Dunkeln durch den Wald«, erzählt der Ortsbürgermeister. Amtsdirektor Kersten Sickert unterstützt die Kroppener, ist an Gesprächen mit dem LS beteiligt und findet die aktuelle Rad-Aktion an der L 55 passend: »So ein Vorstoß ist immer gut, um die Öffentlichkeit auf einen anderen Weg zu erreichen und um vielleicht neue Möglichkeiten der Umsetzung abzuprüfen.« Wie Sickert sagt, könnte die Finanzierung eines Radweges auch mittels Fördermittel realisiert werden: »Warum nutzt man diese nicht seitens des Landesbetriebes?« Seitens des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg heißt es, dass die Landesstraße L 55 Bestandteil des Abstufungsnetzes sei, informiert Dorothée Lorenz, stellvertretende Pressesprecherin. Das Netzkonzept des Landes Brandenburg unterteile die Landesstraßen entsprechend ihrer Funktion in das Grundnetz und das Grüne Netz. Bei einer Überprüfung wurde festgestellt, dass zirka 1 700 Kilometer der Straßen im bisherigen Grünen Netz keine Landesstraßenfunktion erfüllen und deshalb abzustufen seien. »Für diese Straßen, zu denen auch die L 55 gehört, ist eine schrittweise Übertragung der Baulastträgerschaft an die Landkreise beziehunmgsweise Kommunen vorgesehen. Die Realisierung eines Radweges obliegt dann dem zukünftigen Baulastträger«, berichtet Dorothée Lorenz. Wie Dorothée Lorenz aus dem Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg informiert, ist es richtig, dass das Planungsvorhaben für den straßenbegleitenden Radweg im Zuge der L 55 zwischen Kroppen und Ortrand im Juni 2009 startete. »Das Vorhaben ging nicht bis über die Vorplanung hinaus. Grund waren seinerzeit wegen fehlender Baumittel eine fehlende Realisierungsprognose«, berichtet Lorenz. Bei der Neubewertung des Radwegebedarfs für Landesstraßen im Land Brandenburg seien Straßen des Abstufungsnetzes aufgrund der fehlenden Landesstraßenfunktion nicht in die Bewertung einbezogen worden. Darüber hinaus habe die L 55 in diesem Abschnitt eine Verkehrsbelastung von unter 2 500 Kraftfahrzeuge innerhalb 24 Stunden (Kfz/24h) und erfülle damit das wesentliche Kriterium für den Radwegebedarf nicht. Lorenz: »Deshalb wurde von der Weiterführung der Planung Abstand genommen.« Im Streckenabschnitt der L 55 zwischen Ortrand und Kroppen befinde sich eine automatische Dauerzählstelle des Landesbetrieb Straßenwesens. Da täglich Verkehrsdaten erhoben werden, würden beständig Verkehrs-Zähldaten zur Verfügung stehen. Aus den Zähldaten werden die planungsrelevanten statistischen Daten zur Verkehrsbelastung des Streckenabschnittes ermittelt und als DTV/Kfz pro 24h (Durchschnittlicher Täglicher Verkehr in Kfz pro 24 Stunden) angegeben, heißt es. Für den Streckenabschnitt Kroppen – Ortrand der L 55 seien die konkreten Jahresergebnisse der Jahre 2010, und ab 2015 bis 2020 jährlich ersichtlich. Aus dieser Zusammenstellung sei ersichtlich, dass der DTV in Kfz im vergangenen Jahrzehnt zwischen zirka 2 100 bis 2 400 Kfz/24h pendelte. Die Verkehrsdatenerhebung im Streckenabschnitt werde weiterhin kontinuierlich erfolgen. Hinsichtlich einer Radwegfinanzierung stelle der Bund zwar den Ländern unter anderem mit dem Sonderprogramm »Stadt und Land« bis Ende 2023 Finanzhilfen für Investitionen in den Radverkehr zur Verfügung. Doch dieses Programm könne zur Förderung des Radweges zwischen Kroppen und Ortrand im Zuge der L 55 nicht herangezogen werden. Lorenz: »Dies ist darin begründet, dass das Programm im Jahr 2023 auslaufen wird und in das Programm somit nur Maßnahmen aufgenommen werden können, die bis zum Jahr 2023 umgesetzt werden können. Auch die Abstufungsverhandlungen müssen erst abgeschlossen sein, bis der Landkreis als voraussichtlicher neuer Baulastträger der L 55 die Planung des Radweges aufnehmen kann.«


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