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Wieder zum Friseur: Aber was ist erlaubt?

Nachdem in der vergangenen Woche bereits der Einzelhandel wieder seine Türen öffnen durfte, ist ab Montag nun endlich auch wieder ein Besuch im Friseursalon möglich.
Die Corona-Krise stellt Friseure vor große Herausforderungen. Erst Zwangsschließung - nun Kundenansturm und Hygienevorschriften. Foto: pixabay

Die Corona-Krise stellt Friseure vor große Herausforderungen. Erst Zwangsschließung - nun Kundenansturm und Hygienevorschriften. Foto: pixabay

Jedoch gibt es für Kundinnen und Kunden nun einiges zu beachten. Um eine Virenübertragung zu verhindern, sind technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Denn Ziel ist es, das Risiko einer Infektion mit dem Corona-Virus für Inhaber, Mitarbeiter und Kunden von Friseursalons zu reduzieren. Damit sich Friseursalons auf die Wiedereröffnung vorbereiten konnten, hatte die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) dazu einen Branchenstandard für Friseurbetriebe entwickelt. Er basiert auf dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Haarewaschen ist ab jetzt Pflicht Da nicht konkret ausgeschlossen werden kann, dass Corona-Viren sich an Haaren anlagern und weitergegeben werden, müssen jeder Kundin und jedem Kunden zu Beginn die Haare gewaschen werden. Gesichtsnahe Dienstleistungen wie Augenbrauen- und Wimpernfärben, Rasieren und Bartpflege dürfen nicht ausgeführt werden. Für Tätigkeiten, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann, müssen Friseure eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auch Kundinnen sowie Kunden müssen in diesem Fall eine Mund-Nasen-Bedeckung aufsetzen. Mitarbeiter und Kunden mit Symptomen einer Infektion der Atemwege (sofern nicht von einem Arzt abgeklärt) oder mit Fieber dürfen sich generell nicht im Friseursalon aufhalten. Auch ist es den Kundinnen und Kunden aktuell nicht mehr gestattet, sich die Haare selbst zu föhnen, um Kontakte mit Geräten so gering wie möglich zu halten. Friseure müssen fortan alle Materialien nach jedem Kundenkontakt reinigen und wenn nötig desinfizieren. Wartebereiche und Spielecken bleiben zudem geschlossen, um Ansammlungen von größeren Menschenmengen zu vermeiden. So soll die Anzahl der im Salon Anwesenden gezielt gesteuert werden. Kunden müssen sich nun auch darauf einstellen, dass ab sofort ihre Kundenkontaktdaten sowie der Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Salons dokumentieren werden, um eine etwaige Infektionskette verfolgen zu können. Diese Regeln sind zu beachten Vor dem Besuch des Friseurs:

  • Einen Termin unbedingt vorab vereinbaren.
  • Mit Fieber oder Husten den Salon nicht betreten. 
  • Zum vereinbarten Termin möglichst allein kommen. Kinder dürfen nur mit in den Salon, wenn ihnen die Haare geschnitten werden sollen. 
Im Friseursalon: 
  • Pünktlich sein und vor dem Salon warten, wenn es nötig ist. 
  • Nach dem Betreten des Salons Hände desinfizieren oder waschen. 
  • Husten-Nies-Etikette einhalten: Niesen und husten in die Armbeuge oder in ein Einmaltaschentuch. 
  • Abstand einhalten.


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