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Stadt zahlt künftig allein

Für frisch sanierte Straßen brauchen die Meißner Bürger ab dem nächsten Jahr nicht mehr zahlen! Die Stadträte schaffen die Straßenausbaubeitragssatzung ab.
Wenn die Tiefbauer anrücken, um eine Straße im Meißner Stadtgebiet zu sanieren, müssen die Bürger ab 2019 nicht mehr dafür in die Tasche greifen. Foto: Archiv

Wenn die Tiefbauer anrücken, um eine Straße im Meißner Stadtgebiet zu sanieren, müssen die Bürger ab 2019 nicht mehr dafür in die Tasche greifen. Foto: Archiv

Ab Januar 2019 fällt die Zuzahlung der Anwohner, wenn die Straße, der Gehweg oder die Straßenbeleuchtung vor ihrer Haustür saniert wird, weg. Je nach Straßenkategorie wurden auf diese Weise bis zu 60 Prozent der Baukosten auf die betroffenen Anlieger umgelegt.  Beiträge werden abgeschafft Die Stadträte einigten sich in der vergangenen Woche mehrheitlich auf eine Abschaffung der so genannten Straßenausbaubeitragssatzung, die seit mehr als zehn Jahren in Kraft war. Diese galt allerdings nur in den Stadtteilen, die keine ausgewiesenen Sanierungsgebiete waren. Dort wurden die Straßen für die Anlieger erstmal kostenneutral erneuert und nach Fertigstellung ein Betrag für die entstandene Bodenwertsteigerung der Grundstücke verlangt. Mehr Gleichbehandlung »Wir wollen mehr Gleichbehandlung aller Bürger«, erklärt Nico Riefling (CDU). Schließlich habe die Stadt sich aus ihrem Schuldenberg, der noch vor zwölf Jahren auf den Haushalt gedrückt hatte, befreit und kann es sich mittlerweile leisten die Straßensanierung selbst zu zahlen. Außerdem werden zum Jahresende so ziemlich alle Sanierungsgebiete im Meißner Stadtgebiet abgeschlossen. Möglich ist die Abschaffung, weil es den sächsischen Kommunen freigestellt ist, ob sie solche Beiträge erheben oder nicht. Das Landratsamt hatte damals angeordnet, dass die finanziell klamme Stadt auch Straßenausbaubeiträge zu erheben hat. Vorstoß im Bauausschuss Bereits im Bauausschuss hatte der Antrag der Fraktion CDU / Freie Bürger überzeugt und grünes Licht bekommen. Denn die Befürworter der Abschaffung führten an, dass eine Kommune sich ihre Einnahmen so weit wie möglich selbst beschaffen sollte. Auch belasteten in der Vergangenheit die Ausbaubeiträge nur die Anlieger der sanierten Straßen. Genutzt wurden die neuen Fahrbahnen allerdings von allen Meißnern. »Die Beteiligung der Anlieger an den Kosten entspricht nicht der Lebenswirklichkeit, da die meisten Straßen nicht nur von den Anliegern, sondern von der Allgemeinheit genutzt werden«, heißt es im Beschluss.


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