Seitenlogo
André Schramm

Spielhallen: Auf den letzten Drücker

Ende September lief für viele Spielhallen in Sachsen die Genehmigung bzw. eine Übergangsfrist aus. Die Branche rechnet mit rund 1.000 Mitarbeitern, die dadurch auf der Straße landen. Um den Gesetzgeber umzustimmen wurde eine Petition übergeben.

 Auf die Unternehmerin Beate Mai sind an diesem sonnigen Donnerstag nicht nur die Kameras, sondern auch viele Hoffnungen  gerichtet, überwiegend von Angestellten in den sächsischen Spielotheken. „Viele unserer Kollegen bangen um ihre Zukunft“, sagt die Leipzigerin als sie Landtagspräsident Matthias Rößler eine Petition übergibt. Seit 1. Juli 2017 brauchen alle Spielhallen im Freistaat eine glücksspielrechtliche Erlaubnis. Wer diese nicht hat, musste spätestens am 30. September zu machen. Schule in der Nähe? Die Lizenz gibt es allerdings nur noch, wenn die Spielhalle einen Mindestabstand von 250 Meter Luftlinie zu allgemeinbildenden Schulen, Sport- und anderen Spielhallen nicht unterschreitet. Auch sind mehrere Spielhallen unter einem Dach sowie Außen-Werbung verboten. Die glücksspielrechtliche Erlaubnis fordert von den Betreibern zudem konkrete Maßnahmen zum Jugendschutz und zur Bekämpfung von Glücksspielsucht, Schulung des Spielhallenpersonals inklusive.
Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), der zum 1. Juli 2012 in Kraft getreten ist, räumte „alten“ Spielhallen mit gewerberechtlicher Erlaubnis – je nach Erteildatum – eine Übergangsreglung von maximal fünf Jahren ein. Diese ist seit 1. Juli 2017 abgelaufen. Die zuständige Behörde, die Landesdirektion Sachsen,  hatte angekündigt, bis Ende September auf Sanktionen verzichten zu wollen. Danach drohen empfindliche Strafen. Dresden: 22 Spielhallen von 56 bleiben Wie sehr der Markt dadurch ausgedünnt wird, zeigen die Zahlen. Von 56 Dresdner Spielhallen sind dem Dachverband „Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V.“  zufolge nach dem 1. September noch 22 übrig. Der Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge verliert 16 Einrichtungen, der Landkreis Meißen 10. Sachsenweit mussten 171 Altspielhallen den Stecker ziehen. In der Branche rechnet man mit etwa 1.000 Menschen, die ihren Job verlieren. „Für zahlreiche Betreiber kam der Negativbescheid erst in den letzten Tagen“, erklärt Beate Mai. Erste Bescheide schon im Oktober 2016 „Jeder Spielhallenbetreiber wusste oder konnte per rechtzeitig gestelltem Antrag prüfen lassen, ob beispielsweise der Abstand zu allgemeinbildenden Schulen gewahrt wurde oder nicht“, teilte die Landesdirektion Sachsen (LDS) auf Nachfrage mit. Demnach hatte das Gros der Anträge die Behörde bis zum 30. Juni 2016 erreicht. Erste Bescheide seien bereits im Oktober letzten Jahres ergangen. „Allerdings nimmt die Bearbeitung von mehreren hundert Anträgen logischerweise eine gewisse Zeit in Anspruch, zumal in vielen Fällen die Antragsunterlagen mangelhaft waren und vor der Bearbeitung erst noch vervollständigt werden mussten“, sagte LDS-Sprecher Dr. Holm Felber mit Verweis auf die Betriebsduldung bis zum 30. September 2017. Inzwischen seien aber aller Erlaubnisverfahren für Altspielhallen in Sachsen abgeschlossen, so der Sprecher weiter.  Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte in einigen Eilverfahren verfügt, dass die LDS bis zur einer Entscheidung über den Eilantrag den Betrieb der Spielhalle auch über das Monatsende September 2017 zu dulden hat. Grund: Die jeweiligen Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Zocken in dunklen Ecken Durch den Verlust der Spielhallen rechnet man in der Branche mit einer Abwanderung in „unkontrollierte“ Ecken. „Eine Regulierung nach rein quantitativen Kriterien, also nach Abstand und Betriebsgröße, fördert den Schwarzmarkt und hintertreibt den Spielerschutz. Mit Sorge sehen wir, dass Spieler in sogenannte Cafécasinos oder gar illegale Onlineangebote abwandern. Nur eine qualitätsorientierte Regulierung, etwa durch Zertifizierung und intelligente Zutrittssysteme, kann das Problem lösen“, sagt Georg Stecker, Sprecher des Vorstandes „Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V.“. Er verweist auf den Evaluierungsbericht des Landes Hessen zum Glückspielstaatsvertrag vom April. Als Fazit ist dort zu lesen, „dass der Ansatz von einer Begrenzung des Spielangebots, entgegen den Zielen des GlüStV, sehr wohl zu einer Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten geführt hat“. Hintergrundinformationen:

· Die Petition wird nun vom Petitionsausschuss an das zuständige Ministerium gegeben. Es hat sechs Wochen Zeit für eine Stellungnahme. · Laut einer aktuellen Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter 16- bis 70-Jährigen haben etwa 456.000 Menschen ein problematisches oder pathologisches Glücksspielverhalten. Einen Selbsttest gibt es auf www.check-dein-spiel.de/ · Der regulierte Glücksspielmarkt in Deutschland (gesamt) setzt einer Handelsblattstudie zufolge jährlich knapp 35 Milliarden Euro um. · Die staatlichen Spielbanken in Leipzig, Chemnitz und Dresden unterfallen anderen rechtlichen Regelungen – dem Spielbankengesetz.


Meistgelesen