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"Zuhause-Test" gilt nicht mehr

In Sachsen wurden die Modalitäten für den Selbsttest verschärft: Für Kita, Friseur oder Tierpark reichen der "Zuhause-Test" und das dazugehörige Formular nicht mehr aus. Die neue Regelung tritt ab sofort in Kraft.
Selbsttests werden nur noch akzeptiert, wenn sie unter Aufsicht gemacht werden. Foto: pixabay

Selbsttests werden nur noch akzeptiert, wenn sie unter Aufsicht gemacht werden. Foto: pixabay

Wer bisher in Sachsen zum Friseur wollte, konnte zu Hause einen Selbsttest machen, das entsprechende Formular ausfüllen und im Haarstudio vorzeigen. Auch für andere Bereiche, zum Beispiel in der Kita, im Tierpark oder fürs Geschäft, war diese Prozedur ausreichend. Wie Gesundheitsministerin Petra Köpping am Dienstag erklärte, reicht das ab sofort nicht mehr. Akzeptiert werden demnach nur noch Tests, die unter Aufsicht, durch geschultes Personal oder im Testzentrum durchgeführt werden. "Der Friseur muss also sehen, dass man diesen Test gemacht hat", sagte Köpping. Sie empfahl, den Selbsttest mitzunehmen und vor Ort durchzuführen. Grund für die Verschärfung sei die Bundesverordnung, der sich Sachsen beugen müsse. Diese Regelung sei inzidenzunabhängig, hieß es.


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