pm/ck

Zuwendungsbescheid für Sanierung des Erbgerichts

Stolpen. Das Erbgericht Lauterbach soll wieder vollumfänglich genutzt werden. Für die dazu notwendige Sanierung gab es jetzt einen Fördermittelbescheid.

Landrat Michael Geisler (re.) überbringt den Förderbescheid.

Landrat Michael Geisler (re.) überbringt den Förderbescheid.

Bild: Landratsamt

Landrat Michael Geisler konnte kürzlich an Maik Hirdina, Bürgermeister der Stadt Stolpen, im Rahmen des Programms »Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum« einen Fördermittelbescheid zur Sicherung der Saalnutzung im Erbgericht Lauterbach überreichen. Mit diesen Mitteln in Höhe von rund 159.000 Euro ist geplant, das Erbgericht brandschutztechnisch aufzuwerten, das Gebäude auch für Menschen mit Gehbehinderung zugänglich zu machen und die Dachdeckung zu erneuern.

»Das Erbgericht ist zum Großteil ungenutzt und befindet sich in einem schlechten Zustand. Ich bin sehr froh, dass wir mit der Förderung des Projektes zu einer Verbesserung der Nutzung beitragen können«, so Landrat Geisler. »Mit der Schaffung einer Gemeinschaftseinrichtung wird das Leben im ländlichen Raum attraktiver und lebenswerter.«

Das Erbgericht Lauterbach ist als Kulturdenkmal geschützt und darüber hinaus ein traditioneller Dorfgasthof sowie Anlaufpunkt für kulturelle Aktivitäten im Ort. Ziel der Sanierung ist die Bereicherung des dörflichen Gemeinschaftslebens, die Verbesserung der Lebensqualität sowie die Erhöhung der Bleibebereitschaft im ländlichen Raum.


Meistgelesen