

Demnach werde auch ab dem 19. Juni 2025 der Großräschener See für die Schifffahrt geöffnet. Auf den Brandenburger Seeflächen des Geierswalder und Partwitzer Sees würden zudem Angleichungen an die bereits geltenden Vorschriften im benachbarten Freistaat Sachsen erfolgen, etwa mit Blick auf die Höchstgeschwindigkeit und das Fahren in der Nacht.
Detlef Tabbert, Minister für Infrastruktur und Landesplanung: »Die Öffnung eines großen Teils der Lausitzer Seen für die Schifffahrt ist ein bedeutender Schritt für die weitere touristische Entwicklung des Lausitzer Seenlandes. Wir schaffen damit neue Möglichkeiten für Wassersport und stärken weiter die Attraktivität des Lausitzer Seenlandes als Naherholungs-, Wohn- und Wirtschaftsstandort. Ich begrüße ausdrücklich, dass wir mit der neuen Verordnung einheitliche und praktikable Regeln für alle Nutzerinnen und Nutzer in den brandenburgischen und sächsischen Teilen der Seenkette schaffen und zugleich den Schutz der einzigartigen Natur sicherstellen. Die heute in Kraft tretende Änderung der Landesschifffahrtsverordnung ist eine entscheidende Etappe, damit im kommenden Jahr die durchgängige Nutzung der kompletten Seenkette sowie die Übergabe an die Allgemeinheit gefeiert werden kann.«
Siegurd Heinze, Landrat Landkreis Oberspreewald-Lausitz: »Die Änderung der Schifffahrtsverordnung ist ein gewaltiger Schub für die weitere Entwicklung des Tourismus im Lausitzer Seenland. Endlich wurde nach der Freigabe des Koschener Kanals im Jahr 2013 ein einheitliches Schifffahrtsrecht auf dem Geierswalder und Partwitzer See erreicht - das sächsische Schifffahrtsrecht wurde durch Brandenburg übernommen. Weiterhin wurde, was noch wichtiger ist, der Großräschener See für die Schifffahrt freigegeben. Dies stellt einen Meilenstein dar und ist zugleich der Vorläufer für die im nächsten Jahr zu erwartende Freigabe des Sedlitzer Sees, womit dann fünf Seen schiffbar miteinander verbunden wären. Wir lassen immer mehr die Visionen der Vordenker Rippel und Kuhn für ein Lausitzer Seenland Realität werden. Viele haben daran mitgewirkt. Heute ist ein Tag zum Feiern, morgen geht es weiter, um neue Ufer beziehungsweise neue Seen zu erreichen.«
Bernd Sablotny, Sprecher der Geschäftsführung und Technischer Geschäftsführer der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH: »Mit der Erklärung der Schiffbarkeit für den Großräschener sowie die Brandenburger Teile des Partwitzer und Geierswalder Sees ist ein wichtiger Meilenstein in der Braunkohlesanierung erreicht. Wir gestalten Landschaften, die jetzt für alle auch auf dem Wasser erlebbar werden.«
Kathrin Winkler, Geschäftsführerin, Tourismusverband Lausitzer Seenland e.V.: »Für den Tourismusverband Lausitzer Seenland ist die neue Schifffahrtsverordnung ein entscheidender Schritt, um das touristische Potenzial des Großräschener Sees voll auszuschöpfen. Die Nachfrage bei Übernachtungsgästen in Brandenburg nach wasserbezogenen Aktivitäten ist fast doppelt so hoch wie der bundesweite Durchschnitt. Der Bootstourismus ist für unsere Region ein zentrales Thema. Damit gehen auch eine hohe Nachfrage nach Sportbootliegeplätzen, Gewässerzugängen für Wasserurlauber mit eigenem Boot und Anlegemöglichkeiten einher. Diesen infrastrukturellen Themen werden wir uns weiterhin, gemeinsam mit allen Akteuren, widmen. Die neue Verordnung ermöglicht uns, die Region als attraktives Reiseziel für Wassersportler, Familien und Naturfreunde noch gezielter zu vermarkten, neue Angebote zu entwickeln und das Lausitzer Seenland als moderne, barrierefreie Destination national und international zu positionieren. Damit setzen wir einen wichtigen Meilenstein für die nachhaltige Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit unserer Urlaubsregion.«
Detlev Wurzler, Verbandsvorsteher Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg: »Die neue Schifffahrtsverordnung ist ein weiterer, wichtiger Meilenstein auf dem langen Weg zum einheitlich gedachten und gelebten Lausitzer Seenland. Unser Dank gilt allen, die aktiv an diesem Prozess mitgewirkt haben. Besonders freut uns, dass die Vorschläge und Hinweise der Akteure vor Ort beachtet wurden und in die Verordnung eingeflossen sind.«
Thomas Zenker, Bürgermeister der Stadt Großräschen: »Endlich! Nach langem Warten eröffnet die neue Schifffahrtsverordnung die Möglichkeit, dass die Sportboote – nunmehr ohne den bürokratischen Aufwand von Sonderanträgen - den Großräschener See erobern. Damit kann auch der Großräschener Hafen seiner Bestimmung gerecht werden. Für die touristische Entwicklung des Lausitzer Seenlandes und die Entwicklung von Großräschen zur Seestadt ist damit ein Meilenstein erreicht. Nunmehr gilt: Leinen los und Ahoi!«
Andreas Pfeiffer, Bürgermeister der Stadt Senftenberg: »Ein sehr guter Tag für das Lausitzer Seenland. Mit der neuen Schifffahrtsverordnung schaffen wir klare und einheitliche Regeln auf den Seen und stärken damit den Wassertourismus in unserer Region. Der Gast denkt nicht in Landesgrenzen, sondern in Erlebnissen und Eindrücken. Diese Verordnung ist ein gemeinsamer Erfolg für das Lausitzer Seenland.«