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far/hm

Ein gutes Jahr »Gnadenfrist« erkämpft

Großenhain. Die Beratung war brisant und für die Beteiligten war der Ablauf nicht vertrauensvoll. Im Großenhainer Garagenstreit setzte der Aufsichtsrat ein Jahr Aufschub durch.

 

Noch bleiben die Türen offen: Die Nutzer aller  Garagenstandorte fordern eine sozial verträgliche Lösung für ihre Standorte.

Noch bleiben die Türen offen: Die Nutzer aller Garagenstandorte fordern eine sozial verträgliche Lösung für ihre Standorte.

Bild: Müller

Das Thema der Garagenenteignung nahm während der 35. Stadtratssitzung fast 100 Minuten ein. Zuerst bat Garagenvertreter Bernd Ueberfuhr die Stadträte um Verständnis dafür, dass er sie erst sehr spät in das Procedere einbezogen hatte. Dass dies aus einem erheblichen Vertrauensproblem entstanden war, kristallisierte sich schnell heraus. Die Garagennutzer vermuteten nämlich eine Parteilichkeit der Räte, da diese der Übertragung der Grundstücke an die GWVB im vergangenen Jahr ohne Konzept zugestimmt hatten, obwohl dieses gefordert worden war. »Das hat den Ablauf nicht vertrauensvoll aussehen lassen«, kritisierte Jürgen Winkler von der Fraktion »Gemeinsam für Großenhain«. Brigga Pöschl von der AfD entschuldigt sich bei den Garagennutzern und sagte, dass sie nicht zugestimmt hätte, wenn sie gewusst hätte, was da alles dranhängt.

 

Das Vorkaufsrecht ist schwer durchzusetzen

Dann kommt nochmal das Thema Vorkaufsrecht zur Sprache. Leider hatte Bernd Überfuhr erst zeitgleich mit dem Beginn der Stadtratssitzung eine Mail von Peter Ohm, dem 1.Vizepräsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), erhalten. Da er diese aus diesem Grund in der Bürgerfragestunde nicht vorlesen konnte, hier ein paar Auszüge. Der VDGN wurde unter anderen gefragt, ob es nicht laut Abs. 57 ein Vorkaufsrecht für die Garagennutzer zu den gleichen Konditionen geben würde. Der Anwalt der GWVB, Andreas Meier, behauptet, dass es dies nur für Datschen geben würde. Er verschwieg auch auf den Anhörungen im Alberttreff, dass eine Übertragung der Grundstücke an die GWVB zum Kaufpreis Null Euro vorgenommen wird. Unter dem Betreff »Enteignung Garageneigentümer« antwortet Peter Ohm: »Über die Aussagen der Anwälte können Sie lächelnd hinwegsehen...die Übertragung zum Kaufpreis Null im Zusammenhang mit dem Vorkaufsrecht gemäß SchuldRAnpG ist eine sehr interessante Konstellation, die nach einer gerichtlichen Entscheidung ruft…eine Sammelklage dazu kann leider in Deutschland nicht eingereicht werden. Es gibt nur die Möglichkeit der Bildung einer Prozessgemeinschaft, die mit einem Musterprozesses die Sache vor Gericht klärt. Es bleibt also nur übrig zu prüfen, ob die Rechtslage es zulässt, ein Einzelverfahren zu führen und wie dann das positive Urteil auf die übrigen Garageneigentümer übertragen werden kann…« Diese Informationen lassen den Anwalt der GWVB nicht gut aussehen.

 

AG für sozial verträgliche Lösung

Kerstin Lauterbach von den Linken regte erfolgreich die Bildung einer Arbeitsgruppe an. Der werden die Stadträte, die Aufsichtsmitglieder sind, die fraktionslosen Räte, der Geschäftsführer der GWVB, Thomas Schindler, sowie die Vertreter der jeweiligen Garagenkomplexe angehören. Selbstverständlich sind OB Dr. Sven Mißbach, Stadtbaudirektor Tilo Hönicke und die Kämmerin der Stadt, Mandy Herzog, ebenfalls mit dabei.

 

Im Zuge der Bildung der Arbeitsgruppe unterbrach OB Sven Mißbach kurz die Sitzung, um dann darüber zu informieren, dass der Termin für den Beschluss des Konzeptes im Aufsichtsrat des GWVB am 15. Juni ebenso hinfällig ist wie die Kündigungen zum 31. Dezember.

Die sollen nun per 31. Dezember 2024 wirksam werden. »Also ist jetzt ein Jahr mehr Zeit, um Ruhe reinzubringen. Nun werden alle ihre Hausaufgaben machen müssen und somit gemeinsam ein sozial verträgliches Konzept entwickeln. Wir hatten bereits ein konstruktives sowie angenehmes Gespräch mit Herrn Ueberfuhr«, fasst Mario Gieb, der Vorsitzende der Fraktion Gemeinsam für Großenhain, zugleich kämpferisch wie optimistisch zusammen.


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