

Die Stadt Riesa hat für die Sanierung der 3. Grundschule Riesa-Weida einen Antrag auf Fördermittel gemäß der Richtlinie Ganztagsinvestitionen (RL GanzInvest) des Kultusministeriums bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank - SAB gestellt. Die Sanierung des Schulgebäudes soll bis zum Schuljahresbeginn 2027/28 erfolgen. Für die 2023 beantragte Förderung der Schulsanierung inklusive des Neubaus einer Sporthalle über das Programm Schulinfrastruktur (SchulinfraVO) hatte das sächsische Kultusministerium im Februar mitgeteilt, dass keine Berücksichtigung des Projektes möglich ist.
Eine Nutzung des Programms RL GanzInvest erschien zunächst unrealistisch, weil auch dieses Programm stark nachgefragt ist und kurzfristig eine aufwändige Umarbeitung der Planungs- und Antragsunterlagen notwendig war.
Riesas Oberbürgermeister Marco Müller nahm nochmals Kontakt zu den Staatsministerien für Kultus und für Regionalentwicklung sowie zum Innenministerium auf, um verschiedene andere Fördermöglichkeiten auszuloten. In den Gesprächen mit dem Kultusministerium zeigte sich, dass die Sanierung der 3. Grundschule hohe Priorität genießt und der Antrag auf Förderung nach RLGanzInvest trotz der sehr kurzfristigen Vorbereitung eingereicht werden sollte.
Das jetzt eingereichte Projekt bezieht sich nur auf einen Bauabschnitt, der die Sanierung des Schulgebäudes, das neue Foyer und die Grundstücksentwässerung beinhaltet. Der Rückbau der alten Sporthalle und ein entsprechender Neubau sowie die Neugestaltung der Freianlagen sind nicht Teil des Förderprogramms nach RL GanzInvest und damit auch nicht des entsprechenden Antrages. Dafür muss später eine eigene Lösung gefunden werden. Die kalkulierte Investitionssumme für den Bau beträgt 16,6 Millionen Euro, der mögliche Fördersatz liegt bei 60 Prozent, was einem Betrag von ca. 9,9 Millionen Euro entspricht.
Leere Breitscheid-Schule als Ausweich
Das Baugenehmigungsverfahren wurde wieder in Gang gesetzt, so dass die weitere Planung zügig vorangetrieben werden kann. Sollte der Fördermittelantrag positiv bewilligt werden, ist die Baumaßnahme innerhalb von zwei Jahren von Sommer 2025 bis Juni 2027 umzusetzen. In diesem Zeitraum soll die derzeit leerstehende Grundschule Rudolf-Breitscheid-Straße als Interimsquartier der 3. Grundschule genutzt werden. Die Stadt will dieses Gebäude bis Sommer 2025 wieder in einen Zustand versetzen, der die Mindestanforderungen für den temporären Schulbetrieb erfüllt.
Die Stadträte sind über die neue Vorgehensweise vorinformiert. Dem Rat liegt am 17. April eine Beschlussvorlage über die Vergabe der neuen Planungsleistungen sowie zum Interimsstandort zur Entscheidung vor. Außerdem ist in der letzten Sitzung der Legislaturperiode am 5. Juni der Beschluss eines Nachtragshaushaltes notwendig, um die Finanzierung des städtischen Eigenanteils und der Umbau des Ausweichstandortes zu sichern.