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Der neue Riesaer Stadrat hat sich konstituiert

Riesa. Fast vollzählig hat sich kürzlich der neu gewählte, 26 Mitglieder zählende Stadtrat der Großen Kreisstadt Riesa in der Stadthalle »stern« zu seiner konstituierenden Sitzung für die neue, bis 2029 dauernde Legislaturperiode versammelt.

Helmut Jähnel (l.) wurde erneut zum ersten Verhinderungsstellvertreter von Oberbürgermeister Marco Müller (r.) gewählt. Zweite Stellvertreterin ist nun Uta Knebel. Bisher hatte Manfred Kuge (2.v.r.)  diese Funktion inne, dem für seine Tätigkeit ebenfalls gedankt wurde.

Helmut Jähnel (l.) wurde erneut zum ersten Verhinderungsstellvertreter von Oberbürgermeister Marco Müller (r.) gewählt. Zweite Stellvertreterin ist nun Uta Knebel. Bisher hatte Manfred Kuge (2.v.r.) diese Funktion inne, dem für seine Tätigkeit ebenfalls gedankt wurde.

Bild: Stadt

Oberbürgermeister Marco Müller verpflichtete die 23 Herren und drei Damen zur Einhaltung der Gesetze und zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten zum Wohl der Stadt Riesa und ihrer Bürgerinnen und Bürger. Außerhalb der offiziellen Verpflichtungsformel warb Müller um eine sachliche Debattenkultur: »Sachverhalte kritisch zu hinterfragen, gern auch hart in der Sache, aber stets fair im Ton zu streiten, das sollte unser Anspruch sein.«

 

Im neuen Riesaer Stadtrat haben sich sechs Fraktionen zusammengefunden: Die Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) umfasst acht Mitglieder, die der Christlich-Demokratischen Union (CDU) vier Stadträtinnen und -räte. Ebenfalls vier Räte gehören der Fraktion »Unabhängige Liste/Bürgerbewegung Riesa« an. Die Fraktionen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), des »Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit« (BSW) sowie des Bürgerbündnisses »Stark für Riesa« bestehen aus jeweils drei Stadträtinnen und -räten. Hinzu kommt ein fraktionsloser Stadtrat der Freien Sachsen.

 

Zu Verhinderungsstellvertretern des Oberbürgermeisters wurden Helmut Jähnel (CDU) und Uta Knebel (BSW) gewählt. Sie fungieren als Oberhaupt der Verwaltung, falls sowohl der Oberbürgermeister als auch die Finanzbürgermeisterin verhindert sind.


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