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Steine des Anstoßes

Mücka. Sie liegen seit Jahrzehnten am Wegesrand, nun sind sie plötzlich ein Problem. Einige Findlinge am Wegesrand sind zum Streitfall zwischen Sachsenforst und einer Familie aus Mücka geworden.
Hier erkennt man, worum es geht. Die Findlinge sollen nach links hinter die rote Linie.

Hier erkennt man, worum es geht. Die Findlinge sollen nach links hinter die rote Linie.

Bild: Privat

Direkt an einem Waldweg nahe dem Privatgrundstück liegen sie, die Findlinge, die jetzt zum Streitthema zwischen Sachsenforst und Familie Tielsch aus Mücka geworden sind. »Die Steine liegen dort seit über 30 Jahren«, sagt Hans Tielsch. Er muss es wissen, schließlich hat er sie selbst dort abgelegt. Sie schützen das Grundstück und darunter verlaufende Rohre. Früher verlief dort ein Graben. In dem fuhren sich aber immer wieder Fahrzeuge der NVA fest. Damals war in der Nähe ein Übungsplatz. Die Folge: Der Graben war dicht, das Grundstück von Familie Tielsch stand unter Wasser. »Also habe ich in den 80ern dort 160 Meter Rohrleitung verlegt«, erklärt Hans Tielsch. Ein Teil des Grabens verschwand dadurch, die Findlinge kamen, damit nicht wieder über den schmalen Streifen zwischen Grundstückszaun und Waldweg und damit über die Rohre gefahren wird. Denn die könnten dadurch brechen. Und diese Lösung war bis vor kurzem für alle Seiten zufriedenstellend.

 

Bis plötzlich der Staatsbetrieb Sachsenforst vor der Tür von Familie Tielsch stand und forderte, die Steine zu entfernen. Denn ein schmales Flurstück zwischen Weg und Privatgrundstück gehört noch Sachsenforst. Einige der Findlinge liegen darauf. Man benötige die Flächen »als Option zum Ablegen von Holz, perspektivisch aber auch für Instandsetzungsmaßnahmen am Weg selbst«, heißt es auf Nachfrage. »Dass die Findlinge auf den Flurstücken des Freistaates liegen, ist erst im Rahmen der Planung dieser Instandsetzungsmaßnahmen am Weg aufgefallen«, teilt Sachsenforst weiter mit. Ein Stück des besagten Weges führt auch in einen neben dem Grundstück von Familie Tielsch liegenden Staatswald. »Durch die Findlinge der Familie Tielsch ist die Befahrung des Flurstückes so nicht mehr möglich«, so der Staatsbetrieb.

 

Klärung notfalls vor Gericht

 

Wer sich die Situation vor Ort ansieht, dem kommen allerdings einige Fragen. Zum einen funktionierte es über 30 Jahre, was hat sich also geändert, außer der Tatsache, dass man jetzt gemerkt hat, dass einige der Steine ein paar Zentimeter zu weit rechts liegen? Zum anderen sind jeweils auf der anderen Seite der besagten Wege weite Wiesen. Warum also nicht dort Holz lagern? Warum nicht von dieser Seite die Instandsetzungsmaßnahmen am Weg angehen? Hans Tielsch jedenfalls stellt sich diese Fragen, spricht beim Vorgehen des Staatsbetriebs von Schikane. Er glaubt an einen Bestandsschutz für die Findlinge, will das notfalls vor Gericht klären lassen, hat dazu bereits mit einem Anwalt gesprochen.

 

Monatliche Gebühr steht im Raum

 

Zwei Sachen ärgern Hans Tielsch dabei besonders. Zum einen die Art und Weise, wie der zuständige Revierförster bei einer ersten Begehung mit der Familie umgegangen ist. Der bezog sich laut Aussagen von Hans Tielsch nur auf Luftbilder, ignorierte die klar sichtbaren Grenzsteine und forderte eine Neuvermessung der Grundstücke, wenn das nicht akzeptiert werde. Sachsenforst bestätigte diese Forderungen des Försters auf unsere Nachfrage nicht direkt, dementierte sie aber auch nicht. Konkret heißt es dazu vom Staatsbetrieb: »Die unten angefragte Differenz zwischen Luftbild und Grenzsteinen wurde vor dem 01.09.2023 bei einem ersten Begang der BRV mit Herrn Tielsch diskutiert, bei dem Begang am 01.09.2023 wurde der Grenzverlauf anhand der Grenzsteine eindeutig nachvollzogen.«

 

Außerdem steht eine Zahlung von 50 Euro im Raum, die Hans Tielsch jährlich an Sachsenforst überweisen soll. Denn zumindest hat der Staatsbetrieb zugestimmt, dass die Findlinge, die die Rohrleitung schützen, liegen bleiben dürfen. Dafür sei aber ein Gestattungsvertrag nötig, um für beide Seiten Rechtssicherheit herzustellen. Sachsenforst wäre dann »haushaltsrechtlich zur Erhebung eines Mindestbetrages in der genannten Höhe verpflichtet«, heißt es auf Nachfrage. Hans Tielsch sieht das nicht ein. Er hat die Rohre damals aus eigener Tasche gezahlt. „Außerdem halte ich seit Jahrzehnten die Wege und den Graben sauber. Warum sollte ich jetzt Geld bezahlen?«


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