

Er hatte über das Internet eine Frau kennengelernt und via Skype mit ihr gechattet. Die Unterhaltung glitt in den sexuellen Bereich ab, wobei die Frau offenbar Aufnahmen von dem 21-Jährigen machte. Anschließend soll die Unbekannte einen vierstelligen Bargeldbetrag von dem verdutzten Mann gefordert haben. Falls er nicht zahle, soll sie angekündigt haben, die Video- und Fotoaufnahmen im Internet zu veröffentlichen. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen zu diesem Fall aufgenommen. Zu einer „Lösegeldzahlung“ kam es nicht. Die Polizei mahnt: Unabhängig von moralischen Werten und rechtlichen Normen - die Möglichkeiten der modernen Kommunikation können Segen und Fluch zugleich sein. Auch in der virtuellen Welt des Internets sollten Sie deshalb unbedingt dieselben Regeln wie im „echten Leben“ beachten. Das betrifft insbesondere den Verstrauens Status anderer Personen. Teilen sie keine schutzbedürftigen, persönlichen oder gar intimen Informationen mit Wildfremden. Beachten sie die „Nettikette“ und selbstverständlich die geltenden Gesetze. (tk)