Hitzefrei für »höchsten Job«
Deshalb gibt es auch so etwas wie ‚Hitzefrei fürs Dach‘, wenn die Arbeit in der Gluthitze zu viel wird. Denn die Gesundheit geht vor«, sagt Roland Müller von der Dachdecker-Gewerkschaft IG BAU Ostsachsen.
Wichtig dabei: »Wenn Dachdecker Pfannen, Hammer und Zollstock an die Seite legen, dann reißt die ‚Sonnen-Zwangspause‘ trotzdem kein großes Loch ins Portemonnaie«, so der Vorsitzende der IG BAU Ostsachsen. Die Beschäftigten bekämen dann nämlich ein sogenanntes »Ausfallgeld« - eine Art »Extremwetter-Ersatzlohn«. Das seien immerhin Dreiviertel des sonst gezahlten Stundenlohns. IG BAU und Arbeitgeber hätten damit die Jobs im Dachdeckerhandwerk am Tariftisch »wetterfest gemacht«.
»So ein ‚Wetter-Puffer für die Lohntüte‘ ist für Dachdecker als ‚Open-Air-Jobber‘ wichtig. Das Ausfallgeld gibt es immer dann, wenn das Wetter vom April bis zum November extrem wird: bei starker Sommerhitze genauso wie bei wütendem Sturm oder Starkregen«, sagt Roland Müller. Für einen Dachdecker würden in den acht Monaten vom Frühjahr bis zum Herbst sogar bis zu 53 ausgefallene Arbeitsstunden »auf dem Lohnkonto aufgefangen«. Die Auszahlung des Geldes erfolge über die Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks (Soka-Dach). Mehr Infos und einen »Ausfallgeld-Rechner« gibt es unter: www.soka-dach.de/leistungen/ausfallgeld