

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat diese Vorgabe für ganz Deutschland festgelegt. Dies führt zu grundlegenden Veränderungen in den Abläufen der Energiewirtschaft sowie in den IT-Systemen, aber auch zu neuen Herausforderungen für Sie als Verbraucher.
Kernpunkte für Stromkunden: Spätestens 14 Tage vor dem Umzugstermin muss dem Versorger der Umzug gemeldet werden. Mit der neuen Gesetzgebung sind seit dem 6. Juni nachträgliche Umzugsmeldungen nicht mehr möglich.
Wichtig: Bei nicht erfolgter Ummeldung läuft der Stromvertrag an der alten Adresse weiter - mit entsprechender Zahlungspflicht für den dortigen Energieverbrauch.
Der 24 Stunden Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung. Die vereinbarten Vertragslaufzeiten bleiben auch mit der neuen Regelung bestehen. Ein Wechsel ist erst nach Ablauf Ihres aktuellen Vertrags möglich.
Die Änderungen dienen der Vereinfachung und Beschleunigung von Versorgerwechseln, erfordern aber mehr Eigeninitiative der Verbraucher bei der rechtzeitigen Planung von Umzügen.
Einen entsprechenden FAQ findet man auf der Homepage der Stadtwerke Weißwasser unter: www.stadtwerke-weisswasser.de