

Wie steht es um die DDR-Garagen in der Stadt und in welchem Zustand befinden sie sich? Das war ein Thema im Stadrat gewesen, das viele Bürger verfolgt haben.Mit großem Aufwand wurden die Nutzer der rund 100 Garagenstandorte mit fast 2.400 Garagen befragt. Die Ergebnisse der Befragung geben ein Bild der Möglichkeiten, die Verträge neu zu ordnen. 30 Garagengemeinschaften haben Interesse bekundet, ihren Komplex in Form der Übertragung von Erbbaurechten eigenständig weiter zu bewirtschaften. Damit könnten rund 1.500 Garagen an bereits bestehende Vereine übertragen werden.
Sechs Möglichkeiten stehen zur Auswahl
Die Varianten eins und zwei sehen die Übernahme des Erbbaurechts durch Vereine für möglichst viele Standorte vor. Gegebenenfalls soll versucht werden, dafür neue Vereine zu gründen. Alle Garagen, die nicht unter das Erbbaurecht fallen, sollen in Variante eins im Eigentum der Stadt bleiben, in Variante zwei an die Bautzener Wohnungsbaugesellschaft (BWB) verkauft und in Variante drei an die (BWB) oder die Wohnungsgenossenschaften verkauft werden. Für alle Garagen, die kein Erbbaurecht übertragen haben möchten, sieht Variante fünf vor, dieses gebündelt an einen privaten Dritten zu übertragen.Bei Variante sechs sollen alle Standorte gebündelt in Form eines Erbbaurechts an einen privaten Dritten übertragen werden.
Das Prozedere erfordert finanziell und personell einen hohen Aufwand. Die Rechtslage ist kompliziert.
Was die Stadt möchte
Der Finanzbürgermeister Dr. Robert Böhmer deutete in der letzten Stadtratssitzung an, dass er Variante zwei präferiere und sich darauf konzentrieren möchte, eine Lösung mit der BWB zu finden. Die Stadträte nahmen die Information in der Sitzung zur Kenntnis und werden sich über den Sommer genau mit den verschiedenen Varianten auseinandersetzen.
Für die Garagenbesitzer ist es eine weitere Zeit der Unsicherheit, so empfinden viele.