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Urteil wegen Mordes der Ehefrau rechtskräftig
Das Urteil des Landgerichts Görlitz vom 17. März 2017, durch welches ein zur Tatzeit 32 Jahre alter Mann wegen Mordes an seiner Ehefrau verurteilt worden war, ist rechtskräftig.
Laut Feststellungen des Gerichts hat dieser am 30. August 2016 in der Asylbewerberunterkunft Hoyerswerda seine 25 Jahre alte Ehefrau im Zuge einer zunächst verbal, später auch körperlich geführten Auseinandersetzung getötet. Aufgrund dessen, dass das Opfer mit dem Gesicht in ein Kissen gedrückt wurde, erstickte es.
Der Mann wurde hierfür zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Seine hiergegen eingelegte Revision wurde durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. September 2017 verworfen, so Staatsanwalt Till Neumann (Foto).
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