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Sandro Paufler

Steinigtwolmsdorf: Wahleinspruch abgewiesen

Kathrin Gessel hatte die Bürgermeisterwahl im zweiten Durchgang mit knapp 16 Stimmen gewonnen. Foto: Philipp Mann

Kathrin Gessel hatte die Bürgermeisterwahl im zweiten Durchgang mit knapp 16 Stimmen gewonnen. Foto: Philipp Mann

Das Rechts- und Kommunalamt hat nach intensiver Prüfung des Wahleinspruches eine Entscheidung getroffen. „Der Wahleinspruch wurde mit Bescheid vom 08.12.2020 zurückgewiesen“, heißt es von Sprecherin Sabine Rötschke aus dem Landratsamt. Vorwurf der Verletzung der Neutralitätspflicht hat sich nicht bestätigt Mindestens 1 Prozent der Bevölkerung haben damals in Steinigtwolmsdorf Wahleinspruch eingelegt. Konkret soll bei der Wahl die Neutralitätspflicht verletzt worden sein, welches wohl Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt hätte, heißt es in der Begründung. Die Prüfung durch das Rechts- und Kommunalamt konnte diesen Vorwurf nicht bestätigen. Wie geht es jetzt weiter? Gegen die Entscheidung kann in einem Zeitraum von vier Wochen Einspruch eingelegt werden. Sollten nach diesem Zeitraum keine weiteren Rechtsmittel eintreten, so hat die Entscheidung über den abgewiesenen Wahleinspruch Bestand. Die Wahlsiegerin Frau Kathrin Gessel darf somit ihr Bürgermeisteramt in der Gemeinde antreten.


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