

In der letzten Stadtratssitzung wurden neue Details zum Projekt der Spreebrücke bekannt. So informierte der Referent für Stadtentwicklung, Alexander Hennig, dass das Spreebrücken-Projekt aus drei Teilbereichen besteht: der Erweiterung des Parkplatzes an der Schliebenstraße, der Spreebrücke selbst und der Sanierung des Langhauses und des Burgwasserturms. Das Vorhaben soll als Strukturwandel-Projekt eingereicht werden und insgesamt rund 13,5 Millionen Euro kosten. Sollte das Projekt bewilligt werden, winkt der Stadt eine 90-prozentige Förderung.
Droht das Projekt aufgrund des Zeitmangels und der Fristen zu scheitern?
Voraussetzung für eine Förderung aus den Kohle-Millionen ist, dass sich der Stadtrat im Oktober positiv zu diesem Vorhaben entscheidet. Dann würden die Unterlagen fristgerecht bis zum 17. November an die Sächsische Agentur für Strukturentwicklung (SAS) geschickt werden. Der Regionale Begleitausschuss, der für die Entscheidung der Strukturwandel-Projekte zuständig ist und der SAS angehört, tagt dann im Juni 2024. Wenn alles positiv verläuft, könnte frühestens Anfang 2025 mit einer Fördermittelfreigabe gerechnet werden und ein möglicher Baubeginn Anfang 2026 erfolgen, erklärt Alexander Hennig. Das Problem: Bis Ende 2026 müssen alle Strukturwandel-Projekte baulich abgeschlossen sein, sonst droht eine Rückzahlung an den Fördermittelgeber. Die voraussichtliche Bauzeit beim Spreebrücken-Projekt beträgt laut Stadtverwaltung allerdings drei Jahre - eine Umsetzung bis 2026 ist faktisch unmöglich.
Hoffen auf eine Gesetzesänderung
Wie es nun generell aussieht, wenn Projekte bis 2026 nicht fertiggestellt werden können, ist unklar. Auch andere Vorhabenträger stehen vor dieser schwierigen Frage und hoffen, dass es vom Gesetzgeber Fristverlängerungen gibt, um die Projekte über 2026 hinaus abschließen zu können, ohne dass Fördermittelrückzahlungen drohen.
Bürgerentscheid kann frühestens 2025
erfolgen Auf die Frage, ob es einen Bürgerentscheid geben wird, antwortete Oberbürgermeister Karsten Vogt, dass zunächst alle baulichen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Heißt: Es muss klar sein, wie das Projekt in seiner Form konkret aussieht und wie es finanziert wird, erst dann kann ein Bürgerentscheid erfolgen. Der Bürgerentscheid kann also frühestens 2025 durchgeführt werden.