Sandro Paufler

Mehr Ärzte für den ländlichen Raum

Mit dem beschlossenen Landarztgesetz soll die medizinische Versorgung im ländlichen Raum in Zukunft deutlich verbessert werden. WochenKurier erklärt, wie das genau funktionieren soll.
Immer mehr Ärzte gehen in den Ruhestand und zu wenig junges Personal kommt nach. Foto: adobe stock

Immer mehr Ärzte gehen in den Ruhestand und zu wenig junges Personal kommt nach. Foto: adobe stock

Wo sich in Ballungsräumen Ärzte in Scharen tummeln, droht dem ländlichen Raum eine medizinische Unterversorgung. Um die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum in Zukunft sicherzustellen, wurde das Landarztgesetz beschlossen. Mit dem Landarztgesetz werden 6,5 Prozent der Medizinstudienplätze vorab reserviert für Bewerberinnen und Bewerber, die sich vertraglich dazu verpflichten, nach Abschluss des Studiums sowie der Weiterbildung zum Facharzt für zehn Jahre in von Unterversorgung bedrohten Gebieten Sachsens tätig zu sein. Ziel ist es, eine Landarzt-Quote sicherzustellen. 50 weiter Medizinstudienplätze Darüber hinaus soll ein neu geschaffener Medizinstudiengang namens »Medic« 50 weitere Studienplätze am Klinikum Chemnitz ermöglichen. Die Ausbildungsinhalte gehen zum Teil auf die konkreten Bedarfe der Ärzteversorgung im ländlichen Raum ein. Mehr Ärzte für die Oberlausitz Die Landtagsabgeordnete Patricia Wissel (CDU) äußert sich positiv über die neue Gesetzgebung: »Die Einführung der Landarztquote ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der ärztlichen Versorgung in unserer Oberlausitz. (…) Erforderlich ist dies, da sich leider aktuell zu wenige Medizinstudenten dafür entscheiden, den Facharzt für Allgemeinmedizin zu absolvieren und im ländlichen Raum tätig zu werden. (…) Ich hoffe, dass wir mit der Landarztquote die dringend benötigten Ärzte auch für unsere Oberlausitz gewinnen können.«


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