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Jugendärztlicher Dienst beginnt mit Schulaufnahmeuntersuchungen

Landkreis. Im September beginnt der Jugendärztliche Dienst mit den Schulaufnahmeuntersuchungen der Kinder, die 2023 schulpflichtig werden.

Für die Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 geboren wurden, beginnt der Jugendärztliche Dienst mit den Schulaufnahmeuntersuchungen.

Für die Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 geboren wurden, beginnt der Jugendärztliche Dienst mit den Schulaufnahmeuntersuchungen.

Bild: Pixabay/White77

Dazu zählen auch die Kinder, die in diesem Jahr für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden. Zuvor sind die Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 geboren wurden, in der Schule anzumelden, die Termine werden durch die Kommunen veröffentlicht.

 

Die Untersuchung des Kindes findet an dem für die entsprechende Grundschule zuständigen Standort des Gesundheitsamtes statt. Die Anmeldung zum Untersuchungstermin erfolgt online über den Eintrag in einen Terminplaner. Die dafür erforderlichen Daten und Hinweise erhalten Eltern von der Grundschule. Etwa vier Wochen vor dem Untersuchungszeitraum für die entsprechende Grundschule wird der Terminplaner zur Eintragung für die Eltern freigeschalten. Bei der Anmeldung des Kindes in der Schule erhalten die Eltern einen Fragebogen zu gesundheitlichen Angaben des Kindes. Dieser muss bitte ausgefüllt zur Untersuchung mitgebracht werden. Ebenfalls sind das Vorsorgeheft und der Impfausweis des Kindes zum Untersuchungstermin mitzubringen. Sollten bei beim Kind gesundheitliche Probleme bestehen, die für die Untersuchung und die Beschulung von Relevanz sind, wäre es hilfreich, wenn Eltern Befundberichte/ Entlassungsschreiben von den behandelnden Ärzten und/ oder Therapeuten mitbringen. Dies gilt ebenso für Entwicklungsberichte des SPZ, Pflegegutachten und Bescheide zum Vorliegen einer Schwerbehinderung.

 

Im Ergebnis der Untersuchung erhalten die Eltern vom Gesundheitsamt eine schriftliche Mitteilung. Die Grundschule wird durch das Gesundheitsamt informiert, wenn schulrelevante Befunde oder Hinweise vorliegen. Außerdem erhalten die Eltern bei Vorliegen eines vollständigen Masernschutzes eine Bescheinigung für die Schule und den Hort. Sollten Eltern Fragen zum Ablauf der Untersuchung und zur Terminvereinbarung haben, können sie sich mit den Kollegen des Gesundheitsamtes in Verbindung setzen. Kontakt: 03591 5251-53300 sowie gesundheitsamt@lra-bautzen.de


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