Bürgerbegehren bekommen neue Chance
Die Bürgerinitiative teilt dazu mit: »Der Radeberger OB muss einlenken und den Stadtrat erneut über die Zulässigkeit der Bürgerbegehren entscheiden lassen. In den laufenden Widerspruchsverfahren ist gesetzlich vorgesehen, dass der Stadtrat im Rahmen der sogenannten Abhilfeentscheidung erneut über die Zulässigkeit der Bürgerbegehren befinden muss.
Der OB wollte die Entscheidungen zunächst selbst treffen und hat entsprechende Anträge der Freien Wähler, die Entscheidung auf die Tagesordnung einer Stadtratssitzung zu setzen, wegen angeblicher Unzuständigkeit der Stadtrats als unzulässig zurückgewiesen. Nachdem ihm und dem Landratsamt Bautzen angekündigt wurde, dass dazu beim Verwaltungsgericht ein Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt werden soll, hat der OB eingelenkt. Die Abhilfeentscheidungen werden auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Stadtrats am 27. November gesetzt.
Der OB war jedenfalls schlecht beraten, den Antrag der Freien Wähler auf Grundlage der Empfehlung des rechtlichen Beraters der Stadt zurückzuweisen. Er musste deshalb nach nochmaliger Prüfung unter Beteiligung des Landratsamts seine Auffassung revidieren, um ein Unterliegen in dem drohenden Gerichtsverfahren zu vermeiden. Soweit er in öffentlicher Sitzung behauptet hat, dass die einstweilige Verfügung das Verfahren mindestens ein halbes Jahr und länger verzögern würde, ist dies eine bewusste Fehlinformation von Stadtrat und Öffentlichkeit. Die Gerichte müssen über derartige Anträge so kurzfristig entscheiden, dass der geltend machende Anspruch nicht vereitelt wird. Der Anspruch besteht hier auf Befassung des Stadtrates spätestens in der Sitzung am 27. November. Wenn der OB die Abhilfeentscheidungen auf die Tagesordnung dieser Sitzung setzt, so kommt er dem Antrag der Freien Wähler nach. Es handelt sich dabei nicht um ein Entgegenkommen und schon gar nicht um eine durch ihn bewirkte Beschleunigung des Verfahrens, wie er dies behauptet hat.«, so die Bürgerninitative.
Stadtverwaltung bleibt bei ihrer Rechtsmeinung
Der Radeberger Oberbürgermeister Frank Höhme nimmt hierzu wie folgt Stellung: »Weil die Widerspruchsverfahren inzwischen jedoch an dem Punkt angelangt waren, an dem die Widerspruchsbescheide baldigst gefertigt werden sollten, sehe ich Schaden auf die Stadt zukommen und das habe ich zu verhindern. Ich habe schließlich einen Amtseid abgelegt. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein berechtigtes Interesse, dass über die Widersprüche entschieden wird. Der Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung würde die Widerspruchsverfahren hinauszögern", sagt er und ergänzt: »Wenn der Erlass bei Gericht eingehen würde, müsste der Fall zunächst dort geprüft werden. Da das Gericht letztlich jedoch ohnehin die Widerspruchsverfahren abwarten muss, ist die verlorene Zeit nicht zu rechtfertigen.«
Damit prüft nunmehr der Stadtrat am 27. November die Rechtmäßigkeit der Bescheide über die Feststellung der Unzulässigkeit der Bürgerbegehren und stimmt darüber ab. "Dieses Vorgehen bringt die Stadtverwaltung jedoch nicht von ihrer Rechtsmeinung ab«, betont Frank Höhme, der davon ausgeht, dass der Fall unabhängig vom Ausgang der Widerspruchsverfahren letztlich vom Gericht entschieden werden muss.
Vera Winkler von der Bürgerinitiative sagt mit Blick auf die Proteste in der Nachbargemeinde Arnsdorf: »Auch in Arnsdorf wurde ein Bürgerbegehren zu den beiden geplanten Gewerbegebieten durchgeführt. Am 6. November tagt hier der Gemeinderat und beabsichtigt eine Entscheidung über die Zulässigkeit dieser Bürgerbegehren herbeizuführen. Dies wird für das weitere Verfahren (mindestens für das B-Plan-Gebiet Nr. 83) auch Auswirkungen auf Radeberg haben.«