NGG fordert mehr Mindestlohn-Kontrollen im Kreis Görlitz
Nach Angaben der NGG kontrollierte das zuständige Hauptzollamt Dresden im vergangenen Jahr 192 Gastro-Betriebe. Das sind lediglich 3,6 Prozent aller Hotels und Gaststätten im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Dresdner Zoll. Im Jahr zuvor hatten die Beamten 209 Betriebe im Gastgewerbe geprüft. Allein im Kreis Görlitz zählt die Branche 528 Betriebe. Insgesamt überprüfte das Hauptzollamt Dresden im letzten Jahr 1346 Arbeitgeber auf Schwarzarbeit, Lohn-Prellerei und Betrug bei der Sozialversicherung. Wegen Verstößen gegen den gesetzlichen Mindestlohn verhängten die Kontrolleure dabei Bußgelder in Höhe von 299000 Euro und leiteten 67 Ermittlungsverfahren ein – 19 davon im Gastgewerbe. Die Zoll-Bilanz geht aus einer aktuellen Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Arbeitsmarkt-Expertin Beate Müller-Gemmeke (Grüne) hervor. Diese liegt der NGG vor. NGG-Geschäftsführer Volkmar Heinrich nennt die Zahlen alarmierend: „Von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Anfang 2015 sollten die Beschäftigten im Gastgewerbe besonders profitieren. Aber viele Kellner, Köche und Co. gehen offenbar leer aus. 19 eingeleitete Ermittlungsverfahren bei nur 192 geprüften Betrieben zeigen, dass die Zahl der Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten den Mindestlohn vorenthalten, noch immer viel zu hoch ist.“ Der Zoll müsse seine Kontrollen auch im Kreis Görlitz nun dringend ausweiten, fordert Heinrich. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, der Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro pro Stunde gelte nur auf dem Papier. „Je stärker der Zoll kontrolliert, umso mehr steigt das Risiko für Arbeitgeber, bei Tricksereien erwischt zu werden. Die Politik hat den Mindestlohn per Gesetz vorgeschrieben. Jetzt muss sie endlich dafür sorgen, dass er überall eingehalten wird.“