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Zu trocken: Landratsamt untersagt Feuerwerke

Landkreis Görlitz. Aufgrund der Trockenheit sind in den kommenden Wochen auch im Landkreis Görlitz Feuerwerke untersagt.

Symbolfoto

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Bild: Pixabay

Aufgrund der weiterhin vom Deutschen Wetterdienst prognostizierten anhaltenden Trockenheit sowie der damit verbundenen Gefahr von Bränden hat das Landratsamt Görlitz eine Allgemeinverfügung zum Feuerwerksverbot erlassen. Diese gilt ab heute bis einschließlich Dienstag, 30. September 2022. Verboten ist Feuerwerk demnach, wenn Waldbrandgefahrenstufe 3, 4 oder 5 gilt. Der Kreis kann Ausnahmen zulassen.

 

Durch das Verbot soll verhindert werden, dass sich brandfähiges Material durch Funkenflug entzündet und Feuer entstehen. Durch die Minimierung der ohnehin schon kritischen Brandgefahr sollen auch Großeinsätze der Feuerwehr vermieden werden, um an anderer Stelle benötigte Kapazitäten zur Verfügung zu haben.

 

Auch andernsorts gelten vergleichbare Regeln. So hat etwa die Landeshauptstadt Dresden ebenfalls bis 30. September Feuerwerksverbot ausgesprochen. Hier gilt außerdem ein Nutzungsverbot von Grill- und Lagerfeuerstellen.


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