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Wildvogelgeflügelpest breitet sich weiter aus

Wegen weiterer Fälle von Wildvogelgeflügenpest H5N8 sind im Landkreis Görlitz neue Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete eingerichtet worden.
Foto: Archiv/ras

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So hat sich der Verdacht auf den hochpathogenen Virus H5N8 bei zwei verendeten Reihern in Oderwitz bestätigt. Zudem wurde auf polnischer Seite in einem Nutzgeflügelbestand südlich von Zgorzelec Geflügelpest H5N8 nachgewiesen. Hierbei handelt es sich um einen kleinen Geflügelbestand mit 20 Tieren. Auch am Bärwalder See gibt es mittlerweile einen Verdachtsfall auf Wildvogelgeflügelpest. Allgemein ist die Tendenz bei den Fällen festgestellter Wildvogelgeflügelpest in Sachsen derzeit noch steigend.   Sperrbezirk „Görlitz / Beobachtungsgebiet „Görlitzer Umland“ Der Sperrbezirk Görlitz bleibt bestehen. Das Beobachtungsgebiet „Görlitzer Umland“ umschließt nun auch den Berzdorfer See. Betroffen davon sind unter anderem Tauchritz, Hagenwerder, Deutsch-Ossig, Schönau-Berzdorf, Klein Neundorf, Jauernick-Buschbach. Sperrbezirk Oderwitz/Beobachtungsgebiet „Oderwitz Umland“ Ebenfalls neu errichtet wurde der Sperrbezirk Oderwitz. Er berührt, u. a. Spitzkunnersdorf, Mittelherwigsdorf, den Herrnhuter OT Ninive sowie das Gebiet von Ebersbach-Neugersdorf, Seifhennersdorf, Hainewalde. Das Beobachtungsgebiet „Oderwitz Umland“ umschließt, u. a. westlich Ebersbach-Neugersdorf und Seifhennersdorf und erstreckt sich südlich bis an die tschechische Grenze und östlich bis an die  polnische Grenze. Sperrbezirk „Talssperre Quitzdorf“, Sperrbezirk „Olbasee im Landkreis Görlitz“ / Beobachtungsgebiet „Talsperre Quitzdorf Umland und Olbasee“ Der Sperrbezirk Talsperre Quitzdorf bleibt bestehen. Das Beobachtungsgebiet verschmilzt westlich mit dem Beobachtungsgebiet „Talsperre Quitzdorf Umland und Olbasee. Aufgrund von sieben tot aufgefundenen Schwänen am Olbasee sowie einem  toten Silberreiher bei Königswartha hat der Landkreis Bautzen um die Fundorte Restriktionszonen eingerichtet. Davon betroffen ist im Landkreis Görlitz der Ortsteil Weigersdorf in Hohendubrau. Es wurde der Sperrbezirk „Olbasee im Landkreis Görlitz“ eingerichtet. Diese Allgemeinverfügungen bestehen bis auf Widerruf. Die genauen Grenzen der Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete sowie die Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen sind unter http://www.kreis-goerlitz.de veröffentlicht. Allgemeines:  In Sperrbezirken haben Halter von Hunden und Katzen sicherzustellen, dass diese nicht frei umherlaufen. Des Weiteren gelten für diese Gebiete, zum Beispiel Beschränkungen für Geflügelhaltungen hinsichtlich des Verbringens von gehaltenen Vögeln, Bruteiern, Fleisch- und Fleischerzeugnissen sowie tierischen Nebenprodukten. Die Jagd auf Federwild ist verboten.


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