Seitenlogo
tok

Wie funktioniert die „Rente aus Stein“?

Die eigene Immobilie zu Geld machen und trotzdem darin wohnen bleiben? Das funktioniert per Leibrente. Für wen die interessant sein kann, wird bei einer Infoveranstaltung in Görlitz erklärt.
Wie die „Rente aus Stein“ funktioniert, wird am 14. November bei einer Infoveranstaltung in Görlitz erläutert. Symbolfoto: JSB31/Fotolia.com

Wie die „Rente aus Stein“ funktioniert, wird am 14. November bei einer Infoveranstaltung in Görlitz erläutert. Symbolfoto: JSB31/Fotolia.com

Jeder zweite Bundesbürger im Rentenalter wohnt in der eigenen Immobilie. Manch einer würde das im eigenen Heim gebundene Vermögen jedoch gerne anders nutzen. Mit dem Geld könnten sie beispielsweise den Lebensunterhalt sicherstellen, Pflege oder den Umbau des Hauses finanzieren. Nur dafür ausziehen kommt für viele nicht infrage. Für diese Menschen ist die Leibrente eine Option. Der Weg zu einer sogenannten „Rente aus Stein“ führt über eine Immobilien-Leibrente. Hierbei verkaufen die Senioren ihr Haus oder ihre Wohnung und bekommen im Gegenzug eine monatliche Leibrente und ein mietfreies Wohnrecht. „Interessant ist die Immobilien-Leibrente für Senioren ab 70 Jahren, die keine Erben haben oder eine große Restschuld. Sie können damit entlastet werden“, erklärt Andrea Vater von Mondry Immobilien aus Görlitz. Sie berät Interessenten seit etwa zwei Jahren zum Thema. Wenn diese sich melden, wird nach der Beratung auf Wunsch eine erste grobe, kostenfreie Wertschätzung der Immobilie vorgenommen. Besteht weiterhin Interesse kommt die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG aus Frankfurt am Main ins Spiel. Mondry Immobilien arbeitet in Sachen Immobilien-Leibrente mit der Frankfurter Firma zusammen. Es gibt aber natürlich noch andere Anbieter. Das Unternehmen erstellt als potentieller Käufer ein Angebot, lässt die Immobilie dazu vorab von einem externen Sachverständigen prüfen. Nehmen die Interessenten es an, wird die Immobilie gekauft. Dafür gibt es für den Verkäufer eine monatliche Leibrente und in manchen Fällen außerdem eine Einmalzahlung. „Zusätzlich wird ein lebenslanges mietfreies Wohnrecht im Grundbuch eingetragen, das damit auch gewährt werden muss, wenn die Immobilie weiterverkauft wird“, erklärt Andrea Vater. Interessant sei die Immobilien-Leibrente allerdings nur für Menschen, die in ihrem Haus bleiben wollen, andernfalls lasse sich mit einem Verkauf mehr Geld einnehmen. Außerdem wird die „Rente aus Stein“ erst für Menschen ab etwa 70 Jahren interessant, da zuvor die Konditionen für den Verkäufer nicht gut genug ausfallen. Informieren kann man sich aber natürlich schon vorher. Beispielsweise bei einer Veranstaltung, die Mondry Immobilien zusammen mit der Deutschen Leibrenten AG in Görlitz durchführt. Am 14. November laden die beiden Unternehmen ab 15 Uhr zu einer kostenlosen Informationsveranstaltung ein. Die findet im Bahnhofsgebäude statt. Anmeldung bitte bis 9. November telefonisch unter Telefon: 03581/6492 21 oder per E-Mail an info@mondryimmobilien.de.

Welche Risiken gibt es?

Natürlich birgt die Leibrente auch Risiken. Deshalb sollte man sich vorab genau beraten lassen und alle Details abklären. Beispielsweise sollte man klären, was im Falle eines Umzugs ins Pflegeheim passiert, wer zukünftig für Instandhaltung und Sanierung aufkommt und was passiert, wenn der Leibrentenempfänger unerwartet früh verstirbt. In letzterem Fall ist es beispielsweise möglich, eine garantierte Laufzeit festzulegen, so dass im Todesfall die Leibrente an die Erben oder andere Begünstigte weitergezahlt wird. Allerdings geht das oft mit einer niedrigeren Rente einher. Auch über die Seriosität des Anbieters, also des Käufers, sollte man sich informieren. Es sind Betrugsfälle bekannt, in denen nur der Verkauf des Hauses, nicht aber das Wohn- und Nießbrauchrecht eingetragen wurden, so dass die Immobilie letztlich unter Wert verkauft wurde, ohne dass der Verkäufer darin wohnen bleiben konnte. Auch eine Insolvenz des Käufers ist natürlich möglich. Sind Wohnrecht und lebenslange Rente im Grundbuch eingetragen, hätten sie weiterhin bestand. Die Leibrentenempfänger dürfen weiter in der Immobilie wohnen. Die Zahlung der Rente würde allerdings zunächst aussetzen und müsste Mithilfe des zuständigen Gerichts durchgesetzt werden. Das Gericht würde dann die Zwangsversteigerung der Immobilie anordnen und den Rentenanspruch in eine äquivalente Einmalzahlung umrechnen. Vom Geld, das der neue Eigentümer für die Immobilie zahlt, wird diese Summe dann ausgezahlt.


Meistgelesen