Seitenlogo
tok

Stadt hält Bürgerbegehren für unzulässig

Weißwasser. Die Stadt hat das Bürgerbegehren zum Beitritt WZV geprüft und kommt zu dem Schluss, dass es unzulässig ist. Der Stadtrat soll am 10. Oktober entscheiden.

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren "Pro Stadtwerke - fairer Wettbewerb zugunsten unserer Bürger" begann Mitte August. Am 6. September wurde es bei der Stadt eingereicht.

Bild: T. Keil

In Weißwasser haben Rico Jung und Jörg-Manfred Schönsee einen Bürgerentscheid zur Frage auf den Weg gebracht, ob die Stadt dem Wasserzweckverband »Mittlere Neiße-Schöps« beitreten soll. Der Stadtrat hatte im Juni für den Betritt gestimmt. Nun sollen nach dem Willen der beiden Initiatoren und vieler Unterstützer (bei der nötigen Unterschriftensammlung waren über 1600 Unterschriften gesammelt worden, gültig waren nach Prüfung laut Stadt über 1500) die Bürger darüber abstimmen.

 

Ob das Bürgerbegehren (ein Bürgerbegehren ist der Antrag auf einen Bürgerentscheid) zulässig ist, darüber soll am 10. Oktober der Stadtrat entscheiden, nachdem die für den 27. September geplante Sitzung verschoben worden war. Die Stadtverwaltung hat das Bürgerbegehren schon vorab geprüft. Das gehört zu ihren Aufgaben. Unter anderem muss geschaut werden, ob die eingereichten Unterschriften gültig sind und ob alle Fristen eingehalten wurden. Beides ist der Fall, wie die Verwaltung mitteilt. Doch es gibt laut Sächsischer Gemeindeordnung noch andere Punkte, die eingehalten werden müssen. Etwa müssen ein mit Ja oder Nein zu beantwortender Entscheidungsvorschlag, eine Begründung und ein Kostendeckungsvorschlag enthalten sein. Auch das ist der Fall.

 

Nicht mehr durchführbar?

 

Trotzdem kommt die Stadtverwaltung in ihrer Prüfung zu der Auffassung, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist. Festgemacht wird das an der Durchführbarkeit. Im Kommentar zur Gemeindeordnung heißt es, dass ein Bürgerbegehren unzulässig ist, wenn es auf eine objektiv unmögliche Maßnahme gerichtet ist oder wenn die Angelegenheit zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bereits abgeschlossen ist. Denn dann kann das Ziel des Bürgerentscheids nicht mehr verwirklicht werden.

 

So sieht es die Stadt in Sachen Beitritt zum Zweckverband. Denn der Vertrag zum Beitritt wurde bereits Anfang August unterschrieben, bevor das Bürgerbegehren am 15. August schriftlich bei der Stadt angezeigt worden war. Diese Rechtsauffassung habe man auch der Rechtsaufsicht vorgelegt, die diese bestätigte, heißt es aus der Stadtverwaltung. Oberbürgermeister Torsten Pötzsch hatte im September gesagt, dass das Bürgerbegehren aus seiner Sicht ein Jahr zu spät komme. Es sei seit zwei Jahren bekannt, dass über die Konzession neu entschieden werden muss und die Rekommunalisierung eine Option ist.

 

Interessant in dem Zusammenhang: Initiator Rico Jung hatte schon auf der Stadtratssitzung am 29. Juni einen Variantenvergleich gefordert, der dem Beitritt zum WZV und die Alternative, eine Ausschreibung des Wassergeschäfts, gegenüberstellt. Als Antwort erhielt er damals nach eigener Aussage, dass er diese Daten erst im September bekomme. »Ich habe dann darauf hingewiesen, dass das zu spät sei, weil ich ein Bürgerbegehren zu dem Thema in Betracht ziehe«, sagt Jung.


Meistgelesen