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Regenbogen-Grundschule: Straftatverdacht nicht bestätigt

Nach Abschluss der durch die Polizeidirektion Görlitz geführten Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Görlitz das gegen einen syrischen Staatsangehörigen (19) und eine libanesische Staatsangehörige (43) geführte Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a Absatz 1 Nummer 1 Strafgesetzbuch) eingestellt. Darüber informieren die Staatsanwaltschaft Görlitz und die Polizeidirektion Görlitz. Der junge Mann und seine Mutter haben sich nicht strafbar gemacht, heißt es.
Foto: fotolia

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Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wurden folgende Feststellungen getroffen: Bereits am 4. April 2016 fand der letzte Tag eines Deutschkurses für Flüchtlingsfamilien in der DPFA-Regenbogenschule in Görlitz statt. Im Anschluss an die letzte Unterrichtseinheit fotografierten - was durchaus nicht unüblich war -  Kursteilnehmer die örtlichen Gegebenheiten in der Schule. Dort lernte unter anderem auch die 43-jährige Libanesin, die am 4. April 2016 Besuch von ihrem Sohn, dem 19-jährigen Mitbeschuldigten, hatte. Er lebt in Bayern und hatte seine Mutter nur an diesem Tag begleitet. Beim Gang durch die Schule kam die Gruppe, bestehend aus den beiden Beschuldigten sowie zwei Zeuginnen, gegen Mittag am Waschraum der Mädchen vorbei, in welchem sich zu dieser Zeit fünf Kinder aufhielten und die Zähne putzten. Aus der genannten Gruppe heraus wurden mit dem Smartphone zwei Fotos geschossen. Einmal fertigte der 19-Jährige eine Übersichtsaufnahme des Waschraumes. Dann posierte er im Eingangsbereich des Waschraumes und wurde durch seine Mutter fotografiert. Anschließend verließ die Gruppe den genannten Bereich wieder. Wie auch immer geartete An- oder Übergriffe auf die Kinder waren nicht festzustellen. Die Kinder hatten sich direkt nach dem Ereignis an ihre Erzieherin gewandt, worauf der Sachverhalt innerhalb der Schule recherchiert und die Beteiligten namhaft gemacht wurden. Keiner der Mitarbeiter der Schule, die mit den betroffenen Kindern selbst gesprochen hatten, berichtete über Drohungen, Übergriffe oder Ängste. Eines der Kinder (7) schilderte der Polizei, man habe "dem Mann" mitgeteilt, dass man nicht fotografiert werden wolle und sich deshalb unter dem Waschbecken versteckt. Der Mann habe kurz darauf den Waschraum verlassen. Es habe niemand Angst gehabt. Die anderen Mädchen hätten weiter die Zähne geputzt. Es habe keine Hilferufe gegeben. Erst am 13. April 2016 wurde der Sachverhalt der Polizei bekannt. Der Tatbestand des § 201a StGB verlangt einen Vorsatz des Täters, durch die Bildaufnahmen den höchstpersönlichen Lebensbereich der Fotografierten verletzen zu wollen. Das ist vorliegend nicht zu belegen. Vielmehr ist als sicher anzunehmen, dass die örtlichen und räumlichen Gegebenheiten in der Schule - im konkreten Fall der Waschraum mit seiner für die ausländischen Beschuldigten ungewohnter Ausstattung - die Neugier der beiden Tatverdächtigen geweckt und sie zur Fotodokumentation animiert hatte. Im Ergebnis der Ermittlungen hatte sich somit ein Straftatverdacht nicht bestätigt.


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