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Polizei/tok

In Ostritz blieb es friedlich

Friedenslauf auf der einen, Kampf der Nibelungen auf der anderen Seite. Die Polizei war am Wochenende in Ostritz gefragt. Ihr Fazit: Das Sicherheitskonzept ist aufgegangen.

Auf dem Marktplatz der Neißestadt begann am Samstag um 10 Uhr der Friedenslauf. Menschen, die sich für Demokratie, Weltoffenheit und Toleranz einsetzen wollten, konnten dort ihre Runden drehen und so Geld sammeln. Bis zum Nachmittag liefen etwa 300 Menschen beim Friedenslauf mit, die von etwa der gleichen Zahl an Besuchern angefeuert wurden. Die Veranstaltung war als Reaktion auf eine zu gleicher Zeit an der Bahnhofstraße stattfindende Kampfsportveranstaltung der rechten Szene initiiert worden. Das eingenommene Geld soll unter anderem für Nazi-Aussteigerprogramme und die Finanzierung des nächsten Friedensfestes eingesetzt werden. Ein Rechtsanwalt hatte die „Kampf der Nibelungen“ genannte Kampfsportveranstaltung im Namen eines in Westfalen lebenden Mannes angemeldet. Den Angaben des Veranstalters nach nahmen über 700 Personen teil. Die Polizei kontrollierte zahlreiche anreisende Fahrzeuge und Personen. Dabei stellten die Beamten fest, dass die Teilnehmer und Gäste aus verschiedenen Regionen Deutschlands sowie mehreren europäischen Staaten angereist waren. Bei einer Begehung des Geländes überprüfte die Polizei am Samstag neben brandschutz- sowie hygienerechtlichen Vorgaben auch die Auslagen an den Verkaufsständen. Dabei wurden keine ordnungswidrigen oder strafrechtlichen Verstöße festgestellt. Während beider Veranstaltungen wurden der Polizei bis zum Ende des Einsatzes keine Straftaten bekannt. Insgesamt waren 200 Beamte im Einsatz. Die Polizei überprüfte an den Zufahrtsstraßen sowie im Stadtgebiet von Ostritz auch insgesamt 248 Fahrzeuge und 715 Personen. Bei einer Kontrolle fanden die Beamten ein in Deutschland verbotenes Einhandmesser. Dieses gehörte einem 26-Jährigen, der an dem Spendenlauf teilnehmen wollte. Die Beamten stellten den verbotenen Gegenstand sicher und leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.


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