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Corona-Infektion im Krankenhaus?

Görlitz. Ein Görlitzer steckt sich anscheinend im Krankenhaus mit Corona an. Schadensersatzforderungen werden trotz Langzeitfolgen abgelehnt.

Symbolfoto

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Bild: Pixabay

Vor einigen Wochen meldete sich ein Leser per E-Mail bei uns und berichtete von einem Vorfall im Klinikum Görlitz. Dass sich der Mann ungerecht behandelt fühlte, war schon im Betreff erkennbar. "Corona-Skandal Klinikum" stand da zu lesen.

 

Was war passiert? Reinhold Hübel (Anm. d. Red.: Wir haben den Namen auf Wunsch des Lesers geändert) wurde Ende März 2021 von seinem Hausarzt ans Klinikum überwiesen. Mittels CT und Lumbalpunktion sollte der Verdacht auf Meningitis abgeklärt werden, wie er uns nach seiner Mail später am Telefon nochmals detailliert schildert. Bis zum Befund am nächsten Tag sollte er im Krankenhaus bleiben, kam dazu mit einem anderen Patienten aufs Zimmer. Bei diesem anderen Patienten schlug allerdings am nächsten Morgen ein Corona-Test positiv an. Er wurde daraufhin isoliert.

 

Reinhold Hübel blieb im Krankenhaus, wurde dort auf Meningitis behandelt und sechs Tage später ebenfalls positiv auf Corona getestet. Wiederum einen Tag später wurde er auf eigenen Wunsch entlassen und kam in häusliche Quarantäne. "Zu dem Zeitpunkt hatte ich keinerlei Symptome", sagt er. Das blieb längere Zeit auch so, Schwindel und Geschmacksverlust, mehr war nicht. "Einige Zeit später war ich dann aber so schwach, dass ich kaum noch aus dem Bett kam", sagt er. 20 Tage nach der Entlassung auf eigenen Wunsch rief er den Notdienst, kam wieder ins Krankenhaus. Dort wurde eine Lungenschädigung festgestellt.

 

Versicherung weist Schadensersatzforderung zurück

 

Seither ist Reinhold Hübel auf ein Sauerstoffgerät und einen Rollator angewiesen, kleinste Wege bereiten ihm Schwierigkeiten. Der 78-Jährige wohnt alleine in einem Haus in Görlitz. Schon beim Gang aus dem Schlafzimmer in die Küche, die ein Stockwerk tiefer liegt, braucht er mehrere Pausen.

 

Was ihn so wütend und traurig macht, ist aber eine andere Sache. Einige Zeit nach seiner zweiten Entlassung wendete er sich mit einer Schadensersatzforderung an das Krankenhaus. "Ich möchte keine riesige Summe, möchte kein Schmerzensgeld. Mir geht es um Kosten, die durch Zuzahlen, Taxifahrten zum Arzt und den Kauf von Hilfsmitteln entstanden sind", sagt er. In Summe möchte er 1600 Euro.

 

Nach zwei Monaten und mehreren Schreiben an das Klinikum kam die Antwort der Versicherung des Krankenhauses. In neun knappen Zeilen steht dort zu lesen, dass das Klinikum alle nötigen Hygienemaßnahmen befolgt habe, kein Hygieneverstoß erkennbar sei und daher auch kein Anspruch auf Schadensersatz gegeben sei. "Dieses Verhalten des Klinikums Görlitz halte ich für skandalös, zumal ich in der Klinik infiziert wurde, nicht bei einer Versammlung oder beim Einkauf."

 

Was sagt das Klinikum zu dem Fall?

 

Die Wut des 78-Jährigen ist nachvollziehbar, ob dem Klinikum hier Versäumnisse vorzuwerfen sind, ist aber von außen nicht einzuschätzen. Das Krankenhaus selbst kann sich aus Datenschutz- und Schweigepflichtgründen nicht zum konkreten Fall des Patienten äußern. Zumindest aber schilderte man uns auf Anfrage die konkreten Hygienemaßnahmen aus dem Frühjahr 2021.

 

In dieser Zeit begann die 3. Welle der Corona-Pandemie. Im Klinikum gab es zu dem Zeitpunkt eine komplette Station mit 16 Betten als Isolierstation für stationär zu behandelnde Covid-Patienten und acht Betten für schwersterkrankte Covid-Patienten auf der Intensivstation. Planbare, nicht lebensnotwendige Eingriffe mussten verschoben werden.

 

"Seit Beginn der Pandemie haben wir alles dafür getan, dass sowohl die Patient:innen als auch die Mitarbeitenden so sicher wie möglich bei uns im Haus sind. Allgemein gehören dazu umfangreiche Hygienemaßnahmen, Schutzvorkehrungen, Schutzkleidung, strengste Vorgaben bei der Patientenversorgung in puncto Sicherheit", teilt das Krankenhaus auf unsere Anfrage mit.

 

Es gibt keine 100-prozentige Sicherheit

 

Sowohl Patienten als auch Mitarbeitende wurden bei jeglichen Covid-19-typischen Symptomen, inklusive jedes begründeten Verdachtsfalls, per PCR-Test auf SARS-CoV-2 getestet. Wer ohne Symptome aufgenommen wurde, wurde per Antigen-Test getestet. Wer länger behandelt wurde, wurde im weiteren Verlauf einmal wöchentlich getestet, solange keine Symptome auftraten. "Positiv getestete sowie Verdachtspatienten wurden sofort isoliert oder - wenn es möglich war - gar nicht erst aufgenommen, sondern die Behandlung verschoben", schreibt uns das Krankenhaus.

 

Außerdem galt ein Besuchsverbot mit wenigen Ausnahmen aus medizinischen oder ethisch-sozialen Gründen und in allen Gebäuden musste ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske getragen werden. Eine Ausnahme galt nur, wenn man sich allein in einem Raum befand. Patienten, die ihr Einzelzimmer verließen, oder im Zimmer versorgt wurden, mussten also Maske tragen. Die Masken wurden vom Klinikum zur Verfügung gestellt.

 

Trotz all dieser Maßnahmen kann man aber auch in einem Krankenhaus nicht zu 100 Prozent vermeiden, dass man mit dem Virus in Kontakt kommt. "Bei einer Inkubationszeit von bis zu zehn Tagen ist es nicht immer nachvollziehbar, wo man sich infiziert hat. Und trotz unserer engmaschigen Teststrategie vor und während des Aufenthaltes, kann es dazu kommen, dass man nicht nur im Supermarkt und auf der Straße, sondern auch in unseren Gebäuden mit dem Virus in Kontakt kommt", teilt das Klinikum mit.

 

Man versuche jedoch, dieses Risiko nahezu auszuschließen. Was wiederum nicht bei jedem Bürger auf Verständnis stößt. Nicht jeder sieht ein, dass er sich als Patient nach wie vor testen lassen und einen Mund-Nasen-Schutz tragen muss. "Das wiederum stößt bei uns auf wenig Verständnis und wenig Toleranz."

 

Was sollte man als Patient in so einem Fall tun?

 

Jeden Patienten für den kompletten Zeitraum einer möglichen Inkubationszeit zu isolieren ist logistisch schlicht nicht möglich. Dem Krankenhaus bleibt also nur, Hygienemaßnahmen strikt einzuhalten und engmaschig zu testen. Ob das ausreichend geschehen ist, lässt sich von außen nicht feststellen. Wir wollten aber wissen, wie man als Patient vorgehen sollte, wenn man glaubt, sich in einem Krankenhaus infiziert zu haben und jetzt an Folgeschäden durch die Erkrankung leidet. Dazu haben wir bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) nachgefragt.

 

Die UPD rät dazu, in so einem Fall zunächst ein medizinisches Gutachten zu der Frage einzuholen, ob das Krankenhaus gegen Hygienevorschriften verstoßen und damit einen Behandlungsfehler begangen hat. "Wenn der Patient gesetzlich krankenversichert ist, kann er sich dafür an seine Krankenkasse wenden. Diese beauftragt dann in der Regel den Medizinischen Dienst (MD) mit der Erstellung eines Gutachtens", teilt die Patientenberatung mit.

 

Außerdem kann man sich an die Gutachter- und Schlichtungsstelle der zuständigen Landesärztekammer wenden (zuständig ist die Kammer, in deren Bundesland die Behandlung stattgefunden hat). Ob man gesetzlich oder privat versichert ist, ist dabei egal. "Die Gutachter- und Schlichtungsstelle erstellt ebenfalls ein Gutachten, um die Behandlung auf etwaige Hygieneverstöße hin zu prüfen", so die UPD. Eine Liste mit allen Landesärztekammern finden Sie hier.

 

Beide Verfahren kosten den Patienten in der Regel nichts. Damit die Gutachter- und Schlichtungsstelle prüfen darf, müssen aber alle Parteien zustimmen, also auch das Krankenhaus und dessen Haftpflichtversicherung. "Sofern der Patient ein positives Gutachten erhält, kann er damit zunächst versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit der Haftpflichtversicherung des Krankenhauses zu erreichen. Eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist hierfür nicht zwingend erforderlich, aber ratsam."

 

Bei "voll beherrschbarem Risiko" kehrt sich die Beweislast um

 

Im geschilderten Fall hat sich der Patient selbst und ohne Gutachten mit Schadenersatzforderungen an das Krankenhaus gewandt und die Versicherung hat diese Forderungen abgelehnt. In dem Fall bleibt dann nur der Gang vor Gericht. Man sollte sich hier einen Rechtsanwalt suchen, der auf Medizinrecht, insbesondere dem Arzthaftungsrecht auf Patientenseite, spezialisiert ist. Der Anwalt wird die Erfolgsaussichten einschätzen und der Patient daraufhin entscheiden, ob er das Krankenhaus auf Schadensersatz/Schmerzensgeld verklagt. Dann entscheidet letztlich ein Gericht.

 

Zu beweisen, dass ein Krankenhaus bei der Behandlung Fehler gemacht hat, ist schwierig. Allerdings liegt die Beweislast nicht zwingend beim Patienten. Grundsätzlich sei das zwar der Fall, wie die UPD erklärt. Es gibt allerdings ein aber. "Kommt das Gericht zu der Ansicht, dass ein sogenanntes ‚voll beherrschbares Risiko' ursächlich für die Corona-Infektion war, kehrt sich die Beweislast um", so die UPD. Verwirklicht sich also ein Risiko, das vom Krankenhaus voll hätte beherrscht werden können und müssen, so muss das Krankenhaus darlegen und beweisen, dass es alle erforderlichen organisatorischen und technischen Vorkehrungen ergriffen hatte, um das Risiko zu vermeiden.

 

Das nächste aber folgt jedoch sogleich in den Erklärungen der UPD. "Entsprechen die Hygiene-Vorsorgemaßnahmen im Krankenhaus den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut (KRINKO) und der Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie am Robert-Koch-Institut (Kommission ART), kann sich der Krankenhausträger auf die Vermutungsregel des § 23 Absatz 3 Satz 2 Infektionsschutzgesetz berufen, wonach die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft vermutet wird." Heißt: In dem Fall muss der Patient den Behandlungsfehler beweisen. Für den Laien ist das alles schwer nachzuvollziehen. Deswegen sollte man sich Hilfe bei Experten suchen.

 

Wir wollten außerdem von der UPD wissen, ob Fälle wie der hier geschilderte häufiger vorkommen und wie die Erfolgsaussichten bei einer Klage sind. Bisher seien nur vereinzelt Ratsuchende mit vergleichbaren Anliegen an die UPD herangetreten. Zu den Erfolgsaussichten könne man keine Einschätzung abgeben. "Das ist immer eine Beurteilung im Einzelfall. Einschlägige Gerichtsurteile sind uns bisher nicht bekannt", teilt die Unabhängige Patientenberatung Deutschland abschließend mit.


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