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6,9 Millionen Euro für Schulinvestitionen

Der Landkreis hat vergangene Woche Fördermittel für Baumaßnahmen an drei Schulen erhalten. Insgesamt sollen 6,9 Millionen Euro verbaut werden.
Am 1. August wurden die Fördermittelbescheide übergeben: Kultusminister Christian Piwarz (links), Landrat Bernd Lange (Mitte) und die Schulleiterin der Gutenbergschule Niesky, Sylvia Ottlinger. Foto: Landratsamt Görlitz

Am 1. August wurden die Fördermittelbescheide übergeben: Kultusminister Christian Piwarz (links), Landrat Bernd Lange (Mitte) und die Schulleiterin der Gutenbergschule Niesky, Sylvia Ottlinger. Foto: Landratsamt Görlitz

Am 1. August übergab Sachsens Kultusminister Christian Piwarz im Görlitzer Landratsamt drei Fördermittelbescheide an Landrat Bernd Lange. Durch diese Zuwendungen sowie die Eigenmittel des Landkreis Görlitz stehen nun insgesamt 6,9 Millionen Euro für Schulinvestitionen im Landkreis bereit. Bei den geförderten Maßnahmen handelt es sich zum einen um Modernisierungsarbeiten an der Gutenbergschule Niesky, zum anderen um die Sanierung der Sporthalle und des Sportplatzes am Beruflichen Schulzentrum Löbau sowie den Ersatzneubau der Ausbildungshalle am Beruflichen Schulzentrum Weißwasser.     

Neun Prozent Eigenmittel des Kreises

Die Zuwendungen setzen sich aus verschiedenen Fördertöpfen des Freistaates Sachsen zusammen, die mit Bundesmitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz aufgestockt wurden. Mit rund 855000 Euro und 55000 Euro Eigenmitteln des Landkreises werden die Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten an der Gutenbergschule Niesky bezuschusst. Für die Sanierung der Sportanlagen in Löbau stehen rund 2,4 Millionen Euro Förderung und 153000 Euro Mittel des Kreises bereit. Der Ersatzneubau in Weißwasser kann durch die Zuwendung in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro und 423000 Euro Landkreismitteln realisiert werden. Damit betragen die Eigenmittel des Landkreises Görlitz am gesamten Wertumfang (6,9 Millionen Euro) nur neun Prozent. Landrat Bernd Lange betonte bei der Übergabe der Fördermittelbescheide, dass 25 Jahre nach der Fertigstellung von Schulneubauten bzw. abgeschlossener Generalsanierungen nun erneuter Sanierungsbedarf an Schulgebäuden in Verantwortung der Schulträger im Landkreis besteht. „Ich danke der Bundesregierung und der Sächsischen Staatsregierung, dass solch hohe prozentualen Förderungen durch die gesetzlichen Grundlagen ermöglicht und bereitgestellt werden konnten“. Besonders freute sich der Landrat auch, dass die Förderschulen mit dem neuen Schulgesetz einen festen Platz in der sächsischen Schullandschaft gefunden haben. „Dies stellt einen deutlichen Faktor der Anerkennung und Wertschätzung der engagierten pädagogischen Arbeit, die nicht nur in dieser Schulart tagtäglich vollbracht wird, dar“, so der Landrat.


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