

Seit 14. Juni darf BerlinLinienBus (BLB) die Haltestelle Schlesischer Platz am Neustädter Bahnhof nicht mehr anfahren. Jetzt setzt sich sogar Konkurrent FlixBus für Gleichbehandlung aller Anbieter ein. Wie logisch klingt das: Ein Fernbus-Anbieter (BLB) darf ab sofort nicht mehr vor dem Neustädter Bahnhof halten, weil die Stadt seine Konzession dafür nicht verlängert hat. Ein anderer (FlisBus) dagegen darf bis 2023 hinter dem Neustädter Bahnhof weiterhin Gäste an Bord nehmen. Begründet wird die Streichung des Haltepunktes Schlesischer Platz wie folgt: Die Stadtverwaltung sucht zuerst eine Lösung zum Fernbushalt am Hauptbahnhof und will erst danach Planungen zum Neustädter Bahnhof aufstellen. „Diese Herangehensweise ist doch sehr rückwärtsgewandt", schimpft Holger Zastrow, Fraktionsvorsitzender der FDP/FB-Fraktion. „Die Planungen für die unterschiedlichen Varianten am Dresdnern Hauptbahnhof sind quasi abgeschlossen. Planungen für den Neustädter Bahnhof könnten ohne Probleme parallel aufgenommen werden." Das eigentliche Problem sei die Finanzierung der städtischen Vorzugsvariante Bayrische Straße/Hauptbahnhof und das „darf nicht zur Blockade von Fernbuslinien am Neustädter Bahnhof führen". Deshalb hat die Fraktion einen Antrag zum dauerhaften Erhalt der Fernbushaltestelle am Neustädter Bahnhof für alle Linienbusanbieter eingebracht. Außerdem obliege die Entscheidung, ob es einen Fernbushalt am Neustädter Bahnhof gibt, einzig und allein dem Stadtrat und nicht der Stadtverwaltung. „Hier geht es um eine Grundsatzentscheidung zur Dresdner Verkehrspolitik." Hilfe erhält das betroffene Unternehmen BLB sogar vom Konkurrenten FlixBus, der vom derzeitigen Zoff noch nicht betroffen ist. Doch sollte die Stadt am ZOB (Zentraler Omnibusbahnhof) Hauptbahnhof als alleinigen Abfahrtsort für Fernbusse festhalten, wäre auch sein Haltepunkt am Schlesischen Platz über kurz oder lang in Gefahr. Deshalb fordert FlixBus „den diskriminierungsfreien Zugang zum Fernverkehrsknotenpunkt Dresden-Neustadt für alle am Markt Beteiligten". „Das Personenbeförderungsgesetz schützt Linienverkehre, Haltestellen können nur unter bestimmten und sehr eingeschränkten Voraussetzungen verwehrt werden", sagt FlixBus-Gründer André Schwämmlein und warnt: Wettbewerbsklagen hätten durchaus Aussicht auf Erfolg.