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Große Nachfrage nach Dresdner Sozialticket

Dresden. Die Nachfrage nach Sozialtickets in Dresden ist stark angestiegen. Wer dafür noch auf seinen Dresden-Pass wartet, kann trotzdem billiger fahren.

Wer noch auf seinen Dresden-Pass wartet, kann trotzdem billiger fahren.

Wer noch auf seinen Dresden-Pass wartet, kann trotzdem billiger fahren.

Bild: Lars Neumann

Der ersatzlose Wegfall des bundesweiten 9-Euro-Tickets lässt die Nachfrage nach anderen vergünstigten Tickets stark ansteigen. Neben dem Bildungsticket für Schüler und dem Azubiticket betrifft dies auch das Sozialticket für Dresdner mit geringem Einkommen. Allerdings können derzeit nicht alle Anfragen nach einem Sozialticket erfüllt werden, denn dafür muss ein gültiger Dresden-Pass vorgelegt werden. Und für diesen ist zuerst ein Antrag im Sozialamt notwendig.

Laut Sozialamt hat sich die Anzahl der Neuanträge auf einen Dresden-Pass gegenüber dem Vorjahr etwa vervierfacht – und täglich gehen neue Anträge ein. Die Stadt geht davon aus, dass die Bearbeitung der Anträge noch rund drei Wochen dauern wird.

Damit Bürger, die aktuell noch auf ihren Dresden-Pass warten, trotzdem das Sozialticket nutzen können, haben DVB und Stadt eine Ausnahmeregelung für den Monat September eingeführt. Demnach können alle Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in Dresden haben und eine Sozialleistung beziehen, die zum Erhalt des Dresden-Passes berechtigt, am DVB-Automaten das Sozialticket als 4er-Karte oder als Monatskarte kaufen. Im Sozialtarif kostet die Monatskarte 49,80 Euro (statt 66,40 Euro für Normalzahler) und die 4er-Karte 7,05 Euro (statt 9,40 Euro für Normalzahler). Bedingung ist allerdings, dass die Sozialticketnutzer im Falle einer Ticketkontrolle ihren aktuellen Sozialleistungsbescheid vorzeigen. Es muss für die Kontrolleure ersichtlich sein, um welche Person und welche Sozialleistung es sich handelt. Der Bescheid muss nicht im Original mitgeführt werden, es genügt eine gut lesbare Kopie. Nicht erforderliche Daten können unkenntlich gemacht bzw. geschwärzt werden. Dieses Verfahren erfüllt die Datenschutzvorgaben.

Den Dresden-Pass können Einwohner mit Hauptwohnsitz in Dresden erhalten, die eine der folgenden Sozialleistungen beziehen: Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (3./4. Kapitel SGB XII), Arbeitslosengeld ll oder Sozialgeld (SGB II), Wohngeld (WoGG), Kinderzuschlag (§ 6a BKGG), Barbeträge für Kinder und Jugendliche vom Jugendamt (§§ 39, 40 SGB VIII), Asylbewerberleistungen (AsylbLG).

 

Weitere Infos rund um den Dresden-Pass unter: www.dresden.de/dresden-pass


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