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pm/ck

Briefwahlbüro öffnet am 13. Mai

Dresden. Wer zur Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni verhindert ist, kann schon vorher per Briefwahl oder im Briefwahlbüro wählen - das öffnet seine Tore am 13. Mai.
Ab 13. Mai öffnen sich die Türen des Briefwahlbüros.

Ab 13. Mai öffnen sich die Türen des Briefwahlbüros.

Bild: Pixabay

Seit Anfang Mai werden die Wahlbenachrichtigungen zur Europa- und Kommunalwahl an alle wahlberechtigten Dresdner zugestellt. Wer zur Wahl am 9. Juni verhindert ist, kann auch per Brief wählen. Über 4.000 Briefwahlanträge sind bereits eingegangen.

Am 13. Mai öffnet das Briefwahlbüro auf der Theaterstraße 11-13, 01067 Dresden, 1. Etage, im Raum 100 seine Tore. Wahlberechtigte, die sofort vor Ort per Briefwahl wählen wollen, können bis zum 7. Juni das Briefwahlbüro aufsuchen (ausgenommen Pfingstmontag). Benötigt wird dafür lediglich die Wahlbenachrichtigung sowie der Reisepass oder der Personalausweis. Die Sofortbriefwahl ist montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr möglich. Unter www.dresden.de/kommunalwahl sind Musterstimmzettel abrufbar. Da die Stimmzettel bei den Kommunalwahlen sehr lang und komplex sind, sollten sich Wahlberechtigten schon vor der Wahl damit vertraut machen.

Wahlberechtigte können die Briefwahlunterlagen außerdem über das Onlineformular auf www.dresden.de/briefwahl, postalisch über die Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung oder per E-Mail an briefwahl@dresden.de beantragen. Die Unterlagen müssen bis spätestens zum Wahltag, 9. Juni, 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse eingehen, um bei der Auszählung berücksichtigt zu werden.

 

Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?

 

Fragen dazu beantwortet das Bürgertelefon der Wahlbehörde unter der Telefonnummer 0351 / 4881120. Das Bürgertelefon ist Montag und Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 und von 13 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 und von 13 bis 14 Uhr erreichbar. Ausgenommen sind Feiertage. Am 7. Juni ist das Bürgertelefon von 8 bis 16 Uhr erreichbar.

Alle Bürger können außerdem vom 21. bis 24. Mai im Briefwahlbüro auf der Theaterstraße 13, 01067 Dresden, Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen. Im Wählerverzeichnis sind alle Dresdner eingetragen, die bei der Europa- und Kommunalwahl wahlberechtigt sind. Wer seine Daten für fehlerhaft oder unvollständig hält, kann bis zum 24. Mai, 18 Uhr, Einspruch einlegen.


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