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107 Dresdner heißen eigentlich ganz anders

Prominente tragen oft Künstlernamen, aber fast jeder Bürger kann sich einen beantragen
Ob Sängerin Maite Kelly weiß, dass der Mann neben ihr bürgerlich den Namen Ronald Keiler trägt? Foto: PR

Ob Sängerin Maite Kelly weiß, dass der Mann neben ihr bürgerlich den Namen Ronald Keiler trägt? Foto: PR

Kennen Sie Gerd Grabowski? Oder Ronald Keiler? Nein? Oder wissen Sie, wer Herbert Ernst Karl Frahm war? Wirklich nicht? Wetten, Sie kennen diese Personen doch? G.G. Anderson singt Schlager, genau wie Roland Kaiser. Und Willy Brandt dürfte Ihnen definitiv auch nicht unbekannt sein. Diese drei deutschen Berühmtheiten haben eine Gemeinsamkeit. Sie heißen eigentlich ganz anders. Wie übrigens auch Thomas Anders, ehemaliger Sänger bei Modern Talking, der als Bernd Weidung auf die Welt kam. Auch amerikanische Stars wie Lady Gaga oder Bill Clinton kennt fast niemand unter ihren bürgerlichen Namen Stefani Joanne Angelina Germanotta und William Jefferson Blythe. Künstlernamen sind jedoch nicht nur für die großen Sternchen ein Synonym, sondern können theoretisch von allen Bürgern offiziell verwendet werden. Um sich Pseudonym dauerhaft zu beanspruchen, gibt es zwei Möglichkeiten: die Eintragung als Marke oder in den Personalausweis. Seit 1. November 2010 ist es für jeden erlaubt, einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu stellen. In Dresden gab es im vergangenen Jahr insgesamt 37 Fällen, in denen ein Künstlername in ein offizielles Passdokument aufgenommen wurde. Aktuell ist bei 107 Personen in der Landeshauptstadt der Künstlername im Personaldokument eingetragen. Sie haben die Behörden davon überzeugen können, dass der beantragte Name eine gewisse Bekanntheit hat. Wie bei Dynamo-Spieler Andreas Lambertz, den alle nur „Lumpi“ rufen. Diesen Spitznamen ließ sich der Fußballer so auch in seinen Ausweis schreiben und er steht sogar auf seinem Trikot. Gründe für eine solche Eintragung können bei berühmten Menschen der Schutz der Privatsphäre oder eine bessere Vermarktung sein. Anderen hat der eigentliche Name vielleicht einfach nicht gefallen. Rechtlich definiert ist der Künstlername als „von einem bürgerlichen Namen abweichender Name zu verstehen, der in bestimmten Lebensbereichen in Zusammenhang mit einer künstlerischen oder freischaffenden Tätigkeit geführt wird und anstelle des Namens die Identität und die Individualität der Person ausdrückt“. Unabhängig vom Spaßfaktor können damit auch rechtsverbindlich Verträge unterschrieben und sein Träger unter diesem Namen verklagt werden. Gegenüber der Behörde sind die Angaben über einen solchen Namen aber bei einer Anmeldung immer glaubhaft nachzuweisen.


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