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Neuer Präsident am Verwaltungsgericht Cottbus

Justizminister Stefan Ludwig hat jetzt Thomas Lange die Ernennungsurkunde für das Amt des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Cottbus überreicht. Der 59-jährige Jurist folgt damit auf den im Jahr 2015 verstorbenen Andreas Knuth, berichtet das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz (MdJEV).
Foto: Gina Sanders/fotolia.com

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Ludwig zeigte sich erleichtert, dass dem Verwaltungsgericht Cottbus damit wieder einen eine herausragende Führungsfigur vorsteht.

„Thomas Lange ist ein herausragender Richter mit exzellentem Fachwissen. Er verfügt darüber hinaus über langjährige und fundierte Erfahrungen in der Gerichtsverwaltung, die das Verwaltungsgericht Cottbus in einer bewegten und durch hohe Arbeitsbelastung geprägten Zeit weiter stärken werden“, sagte der Justizminister. 
Lange ist verheiratet und Vater einer Tochter. Nach dem Jurastudium in Kiel und dem Referendariat in Hamburg trat Thomas Lange 1983 in den richterlichen Probedienst des Landes Berlin ein. Nach seiner Ernennung zum Richter am Verwaltungsgericht Berlin wechselte er 1995 in den richterlichen Dienst des Landes Brandenburg und wurde am 2. Mai 1995 zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) ernannt. Vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Oktober 2013 übernahm er zusätzlich den Vorsitz des Dienstgerichtes des Landes Brandenburg. Mit Wirkung zum 1. November 2013 erfolgte seine Ernennung zum Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder).  Das Verwaltungsgericht Cottbus sei als erstinstanzliches Gericht zuständig für die Entscheidung verwaltungsrechtlicher Rechtsstreitigkeiten aus dem Gebiet der Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, Dahme-Spreewald sowie der Stadt Cottbus. Inhaltlich erstrecke sich seine Zuständigkeit auf ein breites Spektrum vom Asylrecht über das Gebührenrecht, das Kommunalabgabenrecht und das Schulrecht bis hin zum Landesplanungsrecht. (PM/Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz)


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