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Kälte-Geld statt Kündigung

Wenn im Winter auf den Baustellen im Kreis Spree-Neiße nichts mehr geht, müssen die Beschäftigten trotzdem nicht zum Arbeitsamt gehen. Möglich macht es das Saison-Kurzarbeitergeld. Hier alle wichtigen Infos dazu.
Wenn sich im Winter kein Stein mehr rührt auf dem Bau, drohen den Beschäftigten oft Entlassungen. Das muss aber nicht sein, sagt die IG BAU. Die Lösung heißt Saison-Kurzarbeitergeld. Foto: IG Bau

Wenn sich im Winter kein Stein mehr rührt auf dem Bau, drohen den Beschäftigten oft Entlassungen. Das muss aber nicht sein, sagt die IG BAU. Die Lösung heißt Saison-Kurzarbeitergeld. Foto: IG Bau

Das Saison-Kurzarbeitergeld sorgt dafür, dass Maurer & Co. weiter beschäftigt bleiben. Darauf hat die IG BAU Südbrandenburg hingewiesen. Wichtig sei aber, dass die Bau-Unternehmen das „Saison-Kug“ rechtzeitig beantragten. „Das saisonale Kurzarbeitergeld ist eine echte Winter-Brücke für die Beschäftigten auf dem Bau. Anspruch hat, wer im Bauhauptgewerbe oder im Dachdecker- oder Gerüstbauerhandwerk arbeitet. Aber auch Garten- und Landschaftsbauer können das Kälte-Geld bekommen“, erklärt Regina Grüneberg. Nach Angaben der IG BAU-Bezirksvorsitzenden gibt es im Kreis Spree-Neiße damit 235 Betriebe, für die die Regelung in Frage kommt. Beim „Saison-Kug“ erhält jeder Beschäftigte von Dezember bis März ein Ausfallgeld von 60 Prozent des Nettolohns, Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind sogar 67 Prozent. Die Leistung wird von der Arbeitsagentur übernommen. Grüneberg empfiehlt: „Am besten sollten die Chefs den Antrag schon jetzt stellen. Sie ersparen den Beschäftigten so die Winter-Arbeitslosigkeit. Und wenn es wärmer wird, können die Unternehmer wieder auf ihre qualifizierten Fachkräfte bauen und müssen nicht neu suchen.“


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