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Grundstücksausschreibung "Am Roten Nil"

Lübben. Die Stadt Lübben beabsichtigt vier unbebaute Grundstücke an der öffentlichen Verkehrsanlage "Am Roten Nil" am östlichen Stadtrand von Lübben (Spreewald) zu veräußern. Gebote können vom 13. Mai bis 24. Juni eingereicht werden.

Bild: Stadt Lübben

Die Stadt Lübben beabsichtigt vier unbebaute Grundstücke an der öffentlichen Verkehrsanlage "Am Roten Nil" am östlichen Stadtrand von Lübben (Spreewald) zu veräußern. Die Grundstücke in der Gemarkung Lübben Lübben, Flur 6, Flurstücke 435, 440, 418 und 422 mit einer Größe von 621 m² bis 1.162 m² werden zum Zweck der Errichtung von Wohngebäuden zur eigenen und dauerhaften Wohnnutzung im Bieterverfahren zum Höchstgebot veräußert. Der angesetzte Mindestkaufpreis ergibt sich aus dem gutachterlich ermittelten Verkehrswert gemäß Wertgutachten vom 7. September 2022 sowie der Aktualisierung vom 24. Oktober 2023. Die Mindestgebote der vier Bauparzellen betragen je nach Grundstück zwischen 95.400 Euro und 218.500 Euro.

INFOS ZUM UMFELD

Die zu veräußernden Baugrundstücke befinden sich im Geltungsbereich des seit 13. März 2011 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 4.1 - "Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße" sowie innerhalb des förmlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes der Mittleren Spree mit Nordumfluter, Südumfluter und Dahme-Umflut-Kanal (HQ100). Die Straßen "Am Roten Nil" und "Am Fuchsbau" sind hergestellt. Medien wie Wasser, Gas, Trinkwasser, Glasfaser und Telekom liegen ebenfalls an. Erschließungsbeiträge fallen für die Verkehrsanlagen nicht mehr an.

VERGABE

Detaillierte Ausführungen zur Bebauung, den Grundstücken und der Vergabe finden Sie im Exposé und auf: www.luebben.de  

Schriftliche Angebote mit einem fixen Gebot können bei der Stadt Lübben, Sachgebiet Liegenschaften, Poststraße 5, 15907 Lübben ab dem 13. Mai 2024 bis zum 24. Juni 2024 eingereicht werden. Die Vergabe erfolgt an den Höchstbietenden mit einer Verpflichtung zur Bebauung innerhalb von 5 Jahren. Die Abgabe muss in einem geschlossenen Umschlag erfolgen. Die Flurstücks- bzw. Bauparzellennummer sollte auf dem Umschlag gut sichtbar vermerkt sein. Aufgrund der vorgesehenen vertraglichen Bestimmungen wird ein Hauptwohnsitz des Erwerbers angestrebt. Ein Wiederkaufsrecht zu Gunsten der Stadt Lübben kann bei Nichtumsetzung der geplanten Investition ausgeübt werden.

HINWEISE

Die Stadt Lübben ermöglicht mit diesem Grundstücksangebot den Interessenten die Abgabe eines schriftlichen Kaufpreisangebotes. Die Entscheidung, ob, wann, an wen und zu welchen Konditionen verkauft wird, ist freibleibend. Bei Nichtberücksichtigung von Angeboten können Bieter keine Ansprüche ableiten.


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