Seitenlogo
pm

Neue StVO-Novelle

Die neue StVO-Novelle wird am Montag, 27. April, im Bundesgesetzblatt (Nr. 19) veröffentlicht und tritt damit am Dienstag, 28. April, in Kraft. Die Novelle enthält u.a. folgende Änderungen und neue Bußgelder (Auszug)
Foto: Obi Onyeador/Unsplash

Foto: Obi Onyeador/Unsplash

Parken und Halten

Halten in zweiter Reihe, jemanden rauslassen, etwas ein- oder ausladen: Das ist schon heute nicht erlaubt, wird aber oft geduldet. Gegenwärtig sind 15 Euro Verwarnungsgeld fürs Halten fällig und beim Parken 20 Euro. Die neue StVO wird Halten in zweiter Reihe deutlich härter bestrafen: 55 Euro und bei Behinderung sogar 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.

Auf gleiche Höhe wie für das Halten in zweiter Reihe (55 Euro) sollen auch die Bußgelder für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen angehoben werden. Bei Behinderung sollen 70 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig werden.

Rettungsgasse

Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt aktuell 200 Euro Bußgeld und bekommt zwei Punkte in Flensburg. Ab 28.04.2020 wird es auch noch einen Monat Fahrverbot geben. Deutlich härter werden künftig vor allem Fahrer bestraft, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen: mindestens 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Geschwindigkeitsverstoß

Schon bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen als bisher wird ein Monat Fahrverbot verhängt. Dies gilt innerorts bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h, außerorts ab 26 km/h

Sonstige Regelverstöße

Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.

pm/Ordnungsamt Landkreis Bautzen


Meistgelesen