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OB Ahrens darf Standesbeamter werden

OB Alexander Ahrens wollte als Standesbeamter aushelfen - das lehnte der Stadtrat zum wiederholten Male ab. Daraufhin ging Ahrens in Widerspruch. Von der Rechtsaufsichtsbehörde bekam der Oberbürgermeister nun Recht zugesprochen. Aber warum?
Die Rechtsaufsichtsbehörde gab dem Oberbürgermeister Ahrens in Sachen Standesbeamter recht.

Die Rechtsaufsichtsbehörde gab dem Oberbürgermeister Ahrens in Sachen Standesbeamter recht.

Die Beschlüsse des Stadtrates sind rechtswidrig. Das ist die Entscheidung der Rechtsaufsichtbehörde, die dem Oberbürgermeister in seinem Widerspruch Recht gab. Denn die Aufsichtsbehörde stellte fest, dass der Stadtrat nicht zuständig für derlei Entscheidungen ist und dementsprechend auch nicht dem Oberbürgermeister die Ausübung des Standesbeamten untersagen oder verwehren darf. Der Oberbürgermeister ist in allen Fragen der inneren Organisation der Verwaltung allein zuständig. Folglich obliegt die Bestellung der Standesbeamten grundsätzlich dem Oberbürgermeister. Wenn es um seine eigene Person geht, so muss der jeweilige Vertreter den Oberbürgermeister bestellen, so die ausführliche Begründung der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises.  „Es ging mir um keinen Streit mit dem Stadtrat“ Alexander Ahrens erklärt zu dem Bescheid der Rechtsaufsichtsbehörde: „Ich begrüße die Entscheidung sehr. Mir ging und geht es nicht um einen Streit mit dem Stadtrat, sondern allein um die Möglichkeit, gelegentlich Eheschließungen durchführen zu können und so das Stadesamt zu entlasten. Daher freue ich mich sehr für die Verwaltung, dass ich nunmehr das Standesamt unterstützen kann und so wie viele andere Bürgermeister des Landkreises Bautzen Trauungen durchführen darf.“


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