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Sandro Paufler

Ungültige Wahl?

Gegen die Bürgermeisterwahl in Steinigtwolmsdorf wurde Wahleinspruch eingelegt. Das Rechts- und Kommunalamt prüft den Fall nun.
Wurde bei der Wahl die Neutralitätspflicht verletzt? Das Rechts- und Kommunalamt prüft. Foto: Sandro Paufler

Wurde bei der Wahl die Neutralitätspflicht verletzt? Das Rechts- und Kommunalamt prüft. Foto: Sandro Paufler

Gerade einmal 16 Stimmen trennten die beiden Kandidaten beim zweiten Durchgang der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde. Kathrin Gessel konnte sich am 11. Oktober knapp gegen David Wolf durchsetzen. Wie es bei jeder rechtmäßigen Wahl üblich ist, wird das Wahlergebnis durch das Rechts- und Kommunalamt des Landkreises Bautzen geprüft. Dies dauert in der Regel drei bis vier Wochen, ehe Wahldurchgang sowie Wahlsieg bestätigt werden. Bürger legen Einspruch ein Es ist möglich gegen das Wahlergebnis Einspruch zu erheben. Das müssen mindestens ein Prozent der Einwohner tun, und im Fall von Steinigtwolmsdorf haben das einige Bürger getan. Das Rechts- und Kommunalamt bestätigt das Vorliegen des Wahleinspruchs. Konkret soll bei der Wahl die Neutralitätspflicht verletzt worden sein, was wohl Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt haben soll. Durch die Rechtsaufsichtsbehörde ist nun zu prüfen, ob der Wahleinspruch zulässig ist und ob es zu einer solchen Beeinflussung gekommen ist. Sollte sich der Verdacht nicht bestätigen, wird der Einspruch abgewiesen und der Wahlsieg durch Kathrin Gessel bestätigt. Sollte der Wahleinspruch erfolgreich sein, ist die Wahl für ungültig zu erklären, heißt es auf Nachfrage des Rechts- und Kommunalamtes.


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