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PM/has

Einbahnstraßen per Rad in Gegenrichtung fahren

Auch in Bautzen werden immer mehr Einbahnstraßen für den Radverkehr entgegen der allgemein erlaubten Fahrtrichtung freigegeben.

Seit den neunziger Jahren wurde zunächst in mehreren Modellversuchen im Bundesgebiet und seit 1997 flächendeckend erprobt, ob so etwas funktionieren kann. Die Ergebnisse, welche unter anderem durch die Bundesanstalt für Straßenwesen erhoben wurden, waren durchweg positiv. Es gab kaum Unfälle zwischen dem in Gegenrichtung fahrenden Radverkehr und dem Kraftfahrzeugverkehr. In der Gesamtbilanz ging sogar die Unfallzahl auf den jeweiligen Straßenabschnitten absolut zurück, weil die Verkehrsteilnehmer mit erhöhter Vorsicht fuhren. Jede Freigabe einer Einbahnstraße wird einzeln durch die Straßenverkehrsbehörde unter Beteiligung der Polizei und des Straßenbaulastträgers geprüft. Voraussetzung für die Freigabe ist: -       zugelassene Höchstgeschwindigkeit 30 Kilometern pro Stunde (km/h) -       Mindestbreite für den Begegnungsfall Fahrrad/Kfz drei Meter bzw. 3,5m bei stärkerem Lkw- oder Bus-Verkehr; bei engeren Straßenabschnitten Warte-Flächen -       übersichtlicher Streckenverlauf bzw. Sicherungsmöglichkeit bei unübersichtlichen Stellen Sind diese Voraussetzungen gegeben und besteht auch sonst keine Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko im Straßenverkehr erheblich übersteigt, dann muss nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften die Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden. Die Freigabe erfolgt durch Anordnung und Anbringung von entsprechenden Zusatzzeichen unter den Verkehrszeichen der Einbahnstraße: Soweit im Einzelfall erforderlich, werden Markierungen aufgebracht.     Wie allgemein im Straßenverkehr gilt natürlich bei der Benutzung solcher freigegebenen Einbahnstraßen der Grundsatz der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme, für alle Verkehrsteilnehmer, Kfz-Verkehr und Radverkehr gleichermaßen. Wozu soll das eigentlich gut sein? Seit 1997 ist es ein Grundprinzip der Straßenverkehrsordnung, dass Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur erfolgen sollen, wenn dies wegen besonderer erheblicher Gefahrlagen erforderlich ist. Das heißt, wenn in einer Straße aufgrund der geringen Breite zwar kein Kfz-Verkehr in beiden Fahrtrichtungen möglich ist, für den Radverkehr der Platz in beiden Richtungen aber reicht, dann soll der Radverkehr auch fahren dürfen. Neben den rechtlichen Anforderungen gibt es auch verkehrsplanerische Gesichtspunkte, die für eine Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung sprechen. Der Radverkehr stellt einen wichtigen und wachsenden Anteil am Verkehrsaufkommen in Deutschland dar. Durch die steigende Bedeutung des Radfahrens ergeben sich neue Chancen für eine stadtverträgliche Mobilität. Deswegen hat der Stadtrat im Jahr 2014 ein neues Radverkehrskonzept für die Stadt Bautzen beschlossen. Die Öffnung weiterer Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung ist ein wichtiges Element bei der Umsetzung dieses Konzepts, denn so werden Umwege vermieden und die Benutzung des Fahrrades wird attraktiver. Freigegeben in Bautzen sind bisher folgende Einbahnstraßen: Albrecht-Dürer-Straße Am Wasserturm Kesselstraße Leibnizstraße Seminarstraße zwischen Lauengraben und Goschwitzstraße sowie Seminarstraße zwischen Schilleranlagen und Tzschirnerstraße (hier nur Ausnahme vom Verbot der Einfahrt) Schülerstraße zwischen Am Zwinger und Fleischergasse Tuchmacherstraße zwischen Kurt-Pchalek-Straße und Karl-Marx-Straße Bereits geprüft und vorgesehen ist die Öffnung für folgende Straßen (Realisierung in Anhängigkeit von der Witterung): Buttermarkt Dr.-Ernst-Mucke-Straße zwischen Wallstraße und Kurt-Pchalek-Straße Gerbersiedlung zwischen Gerberberg und Großwelkaer Straße Goschwitzstraße zwischen Seminarstraße und Postplatz Hauensteingasse zwischen Hinterer Reichenstraße und Wendischer Straße Hintere Reichenstraße Kornstraße Kurt-Pchalek-Straße Lotzestraße Neugasse Postplatz Schülerstraße zwischen Fleischergasse und Wendischer Straße Tuchmacherstraße zwischen Wallstraße und Kurt-Pchalek-Straße Wendische Straße Voraussichtlich im Jahr 2016 werden auch die restlichen Einbahnstraßen, auf denen die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt, hinsichtlich der Freigabe für den Radverkehr geprüft.


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