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Stimmzettel sind jetzt im Druck

Die Kandidaten stehen in den Startlöchern, die »Eintrittskarten« sind auf dem Weg – in gut fünf Wochen darf gewählt werden.
Kandidatenkegeln: Am 26. September ist Bundestagswahl. Foto: pixabay

Kandidatenkegeln: Am 26. September ist Bundestagswahl. Foto: pixabay

Seit Montag erhalten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigungskarte, die am Wahltag im Wahllokal vorzulegen ist, so der Kreiswahlausschuss. Es muss jedoch nicht bis zum Wahltag gewartet werden: Auch die Möglichkeit zur Briefwahl startet zeitnah. Anträge auf Zustellung der Unterlagen könnten, so Kreiswahlleiter Thomas Höntsch, bereits jetzt gestellt werden. Der Kreiswahlausschuss für den gemeinsamen Wahlkreis 65 (Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz ohne Lübbenau) hat Ende Juli alle elf vorgeschlagenen Direktkandidaten bestätigt; auch die Landeslisten der Parteien stehen fest: »Damit konnten in der vergangenen Woche die Stimmzettel zur Bundestagswahl finalisiert und die Freigabe für den Druck erteilt werden«, so Höntsch. Die Wahlunterlagen – bestehend aus roten und blauen Umschlägen, Merkblättern, Versandtaschen, Stimmzetteln und repräsentativen Stimmzetteln — wurden im nächsten Schritt von dem mit der Herstellung der Wahlunterlagen beauftragten Unternehmen an die kommunalen Wahlbehörden in den Städten, Ämtern und Gemeinden übermittelt. Diese versenden wiederum vier bis sechs Wochen vor der Bundestagswahl, beginnend seit dem 16. August, die Wahlbenachrichtigungen an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger. Höntsch: »Diese ist unbedingt gut aufzubewahren. Die Wahlbenachrichtigung muss am Wahltag, dem 26. September, beim Wählen im Urnenwahllokal mitgebracht und vorgezeigt werden. Wer seine Wahlbenachrichtigung vergessen oder verloren hat, muss am Wahltag zwingend seinen Ausweis im zuständigen Wahllokal vorlegen.« Alle Wahlberechtigten sollen ihre Wahlbenachrichtigung spätestens am 21. Tag vor der Wahl, also am 5. September 2021, erhalten. »Bei wem dies nicht der Fall ist, der sollte sich an die Wahlbehörde seiner zuständigen Wohnortkommune wenden,« erklärt der Kreiswahlleiter. Wer nicht bis zum Wahltag warten möchte oder am Tag selbst verhindert ist, kann seine Stimme bereits vorab per Briefwahl abgeben. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich dazu ein Vordruck.


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