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Neue Allgemeinverfügung zur Schweinepest

Landkreis SPN. Seit 1. Juli gilt in Sachen Afrikanische Schweinepest die Festlegung eines »Kerngebietes SPN-Nord«.

Wildschweine (Symbolbild)

Wildschweine (Symbolbild)

Bild: Pixabay

Aufgrund der amtlich festgestellten Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Landkreis Spree-Neiße erfolgte zum 1. Juli die Einrichtung eines »Kerngebietes SPN-Nord«. Dieses umfasst die Gemeinden bzw. Städte Guben, Jänsch-walde, Schenkendöbern und Tauer mit den einzelnen Ortsteilen.

Hier besteht ein Jagdverbot auf alle Wildarten, ein Betretungsverbot von Wald und offener Landschaft sowie Einschränkungen der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten.

Die Bürger werden gebeten, sich an die Einschränkungen zu halten und insbesondere das damit verbundene Badeverbot in den nicht-öffentlichen Gewässern in den Waldgebieten zu beachten. Weiterhin erlaubt ist das Baden an den öffentlich ausgewiesenen Badestellen des Pinnower Sees. Die öffentlichen Gewässer Deulowitzer See, Göhlensee und Großsee liegen außerhalb des Kerngebietes, sodass das Baden dort ebenfalls erlaubt ist.

 

Die vollständige Allgemeinverfügung gibt‘s auch unter: www.lkspn.de


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