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Landkreis informiert zum Zuschuss für Öl und Pelletheizungen

Landkreis SPN. Noch im Dezember 2022 hat der Bundesrat beschlossen, dass auch Nutzer von Öl, Pellet- und Flüssiggasheizungen finanziell entlastet werden sollen. Auf welchem Weg und mit welchen Konditionen ist noch nicht endgültig geklärt. Aufgrund zahlreicher Nachfragen zum Thema gibt der Landkreis Spree-Neiße hierzu erste Informationen.

Auch wer mit Öl, Pellets oder Flüssiggas heizt, hatte im vergangenen Jahr höhere Kosten.

Auch wer mit Öl, Pellets oder Flüssiggas heizt, hatte im vergangenen Jahr höhere Kosten.

Bild: Gerd Altmann/ Pixabay

Die Auszahlung des Geldes sollen die Bundesländer übernehmen, zur Verfügung gestellt werden die Mittel allerdings durch den Bund. Um die Hilfen zu erhalten, müssen sie beantragt werden. Das ist einer der großen Unterschiede im Vergleich zu den Entlastungen für Gas-Kunden, die automatisch ausgezahlt werden. Wie genau die Antragstellung ablaufen soll und ab wann der Zuschuss zu den Heizkosten überwiesen wird, ist derzeit noch nicht bekannt.

Berechtigt soll sein, wer eine Brennstoffrechnung vorlegen kann, wonach sich die Preise mindestens verdoppelt haben. In absoluten Zahlen muss der Zuwachs bei 100 Euro oder mehr liegen. Erstattet werden – analog zur Gaspreisbremse – 80 Prozent dessen, was über die Verdopplung hinausgeht. Die Förderobergrenze soll 2.000 Euro pro Haushalt betragen. Dem Antrag sollte eine eidesstattliche Erklärung und die bis zum 1. Dezember 2022 erstellte Rechnung angehängt werden.

Da aktuell noch nicht endgültig geregelt ist, bei welcher staatlichen Stelle (Behörde) die Beantragung des Zuschusses für Öl-, Pellets- und Flüssiggasheizungen zu erfolgen hat, bittet der Landkreis alle Bürgerinnen und Bürger von telefonischen Rückfragen an den Landkreis Spree-Neiße in diesem Zusammenhang derzeit abzusehen. Sobald gesetzlich geregelt ist, wie die Beantragung und auch über welche staatliche Stelle die Auszahlung abläuft, wird der Landkreis darüber informieren.


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