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Ausbildung zur Pflegekraft – Inhalte und Dauer

Seit 2020 gibt es im Pflegebereich eine neue Ausbildung: Anstatt wie bisher gesondert eine Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger, zum Altenpfleger und zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger gibt es nun eine einheitliche Ausbildung, die unter dem Begriff „Generalistische Pflegeausbildung“ zusammengefasst wird. Wir haben alles Wichtige zu Voraussetzungen, Ablauf, Inhalten und Dauer der Ausbildung zusammengetragen.

Situationen, in denen man auf Unterstützung und Pflege abgewiesen ist, gibt es immer wieder. Etwa nach der Geburt, aufgrund einer Erkrankung oder im hohen Alter. Für diese Situationen gibt es Pflegefachleute, welche die im jeweiligen Fall notwendigen Fähigkeiten und Kompetenzen mitbringen. Aber wie wird man eigentlich Pflegefachkraft? Zunächst einmal sollte man gern mit anderen Menschen arbeiten und diese im sozialen Bereich als Pflegerin betreuen wollen. Außerdem sollte man einige Voraussetzungen erfüllen um für die Ausbildung zur Pflegefachfrau zugelassen zu werden.

Welche Voraussetzungen gelten für zukünftige Pflegefachkräfte?

Die Aufgaben einer Pflegefachfrau bzw. eines Pflegefachmanns sind recht breit gefächert. Sie übernehmen nicht nur die Körperpflege wie Waschen, Duschen und leisten Unterstützung beim Toilettengang, sie sind auch für die Dokumentaton wichtig, zum Beispiel wenn es um die Toilettenhäufigkeit oder das Schlafverhalten ihrer Patienten geht. Ebenso zum Berufsalltag gehört die Versorgung von Wunden, das Wechseln von Verbänden, die Kontrolle von Blutdruck, Puls und Körpertemperatur. Sowohl für Patienten als auch für deren Angehörige sind sie wichtige Ansprechpartner. Daher sollten angehende Pflegefachkräfte einige Voraussetzungen mitbringen. Essentiell ist, den Kontakt zu Menschen zu mögen, Berührungsängste sind fehl am Platz. Mitunter kann es stressig werden – dann gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren, in Notfällen ruhig zu handeln und im Sinne des Patienten Verantwortung übernehmen. Weiterhin sind Sensibilität und Empathie im Umgang mit alten oder kranken Menschen gefragt. Zudem sollte man körperlich und psychisch belastbar sein.

Daneben gibt es auch einige formale Voraussetzungen um an einer Pflegeschule angenommen zu werden. Dazu gehört ein mindestens mittlerer Bildungsabschluss. Wer bereits eine Ausbildung im medizinischen Bereich absolviert hat, kann die Generalistische Pflegeausbildung oft auch mit einem Hauptschulabschluss beginnen. Vor Beginn der Ausbildung muss ein amtliches Führungszeugnis und ein aktuelles Gesundheitszeugnis vorgelegt werden. Ein Mindestalter gibt es für die Ausbildung nicht – einige Ausbildungsstätten nehmen jedoch nur Bewerber ab 17 Jahren an.

Wie und wo findet der Unterricht statt?

Die drei Jahre dauernde Ausbildung zur Pflegefachkraft setzt sich aus theoretischem und praktischem Unterricht sowie einer praktischen Ausbildung zusammen. Dabei findet der theoretische und praktische Unterricht an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Pflegeschule statt. Die Dauer des Unterrichts beträgt mindestens 2.100 Stunden und verteilt sich auf mehrere Themenbereiche. Zu diesen gehören:

  • Gesundheitsförderung und -prävention
  • Kurative Prozesse und Patientensicherheit
  • Handeln in Akutsituationen
  • Rehabilitation
  • Begleitung von Patienten während der letzten Lebensphase
  • Unterstützung von Patienten bei der Lebensgestaltung
  • Pflege von Patienten mit psychischen Problemen
  • Pflege von Kindern und Jugendlichen

Übrigens: Wer schon eine Ausbildung im Bereich Pflege absolviert hat, kann direkt ins zweite Ausbildungsjahr einsteigen und die Ausbildung zur Pflegefachkraft somit verkürzen. Anerkannt wird beispielsweise eine abgeschlossene Ausbildung zum Altenpfleger, zum Gesundheits- und Pflegeassistent oder zum Sozialassistent.

So wird während der Ausbildung der Praxisbezug sichergestellt

Ähnlich wie man Menschen als Sicherheitsfachkraft beschützen möchte, verhält es sich als Pflegefachkraft. Denn auch hier stehen der Patient und dessen Wohlergehen im Fokus. Deshalb hat die Ausbildung auch einen hohen Praxisbezug. Mit mindestens 2.500 Stunden praktischer Ausbildung ist dieser Teil sogar umfangreicher als der Unterricht an der Pflegeschule (2.100 Stunden). Wie genau die praktische Ausbildung aussieht, legt der Träger der praktischen Ausbildung fest, wobei er sich dabei am schulinternen Curriculum der Pflegeschule orientieren muss.

Durchgeführt wird die praktische Ausbildung teilweise in der Einrichtung des Trägers der praktischen Ausbildung. Das kann ein Krankenhaus sein, ein ambulanter Pflegedienst oder eine Pflegeeinrichtung sein. Aber auch andere Einrichtungen haben Anteil an der praktischen Ausbildung. Immerhin sollen die Azubis die Möglichkeit haben, in verschiedene Bereiche der Pflege reinzuschnuppern. Das heißt, dass die Pflegeausbildung an unterschiedlichen Lernorten stattfindet. Hierbei gliedert sich die praktische Ausbildung in

  • einen Orientierungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung
  • Pflichteinsätze in der allgemeinen Akutpflege in stationären Einrichtungen, in der Langzeitpflege in stationären Einrichtungen und in ambulanten Akut- und Langzeitpflegeeinrichtungen
  • Pflichteinsätze in speziellen Bereichen der pädiatrischen Versorgung und der allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung
  • weitere Einsätze, etwa in Beratungsstellen oder im Hospiz
  • einen Vertiefungseinsatz

Das letzte Ausbildungsdrittel

Im letzten Ausbildungsdrittel erfolgt für die Auszubildenden der Vertiefungseinsatz. Dessen Ziel ist es, das Wissen und Können in einem bereits zuvor kennen gelernten Versorgungsbereich zu vertiefen. Welcher das ist, wird schon im Ausbildungsvertrag festgelegt. Legt man seinen Vertiefungseinsatz auf die Pflege von Menschen aller Altersstufen fest, wird die Ausbildung generalistisch fortgeführt und mit dem Berufsabschluss „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ abgeschlossen. Bei einem Vertiefungseinsatz im speziellen Bereich der pädiatrischen Versorgung oder wenn der Auszubildende ein Wahlrecht hat, kann er im letzten Ausbildungsdrittel eine Ausbildung zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger durchführen. Die dritte Option besteht darin, die Ausbildung als Altenpfleger abzuschließen und sich entsprechend auf die allgemeine Langzeitpflege in stationären Einrichtungen oder in der allgemeinen ambulanten Pflege zu fokussieren.

Alle, die den generalistischen Weg weitergehen, erwerben einen EU-weit anerkannten Abschluss. Das ist jedoch nicht der einzige Vorteil, den die neue Generalistische Pflegeausbildung bietet. Damit mehr Menschen in der Pflege arbeiten wollen, muss während der Ausbildung kein Schulgeld mehr gezahlt werden. Stattdessen gibt es sogar eine Ausbildungsvergütung, die mit jedem Ausbildungsjahr ansteigt.

Welche Prüfungen gibt es während der Ausbildung?

Während der ersten beiden Ausbildungsjahre erfolgt ein gemeinsamer Unterricht aller Auszubildenden. Im Anschluss daran wird eine Zwischenprüfung abgelegt. Das Bestehen dieser ist jedoch keine Voraussetzung um die Ausbildung fortzusetzen. Stattdessen dient die Zwischenprüfung dazu, den eigenen Wissensstand zu überprüfen und mögliche Defizite offenzulegen. Liegen solche vor, sollten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, damit der Ausbildungserfolg sichergestellt wird. Unabhängig vom Ergebnis dieser Prüfung kann die Ausbildung fortgesetzt werden.

Nach dem dritten Jahr legen die Auszubildenden ihre Abschlussprüfung ab. Diese besteht aus mehreren schriftlichen, einer mündlichen sowie einer praktischen Prüfung. Besteht man diese, erwirbt man den Berufsabschluss der Pflegefachkraft. Bei Spezialisierung darf man sich fortan Altenpfleger bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger nennen. Während die staatliche Abschlussprüfung an der Pflegeschule abgelegt wird, erfolgt die praktische Prüfung in der Regel bei der Einrichtung, in der man im dritten Lehrjahr den Vertiefungseinsatz durchgeführt hat.

 

 

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