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Die Umwelt ist kein Mülleimer

Müll illegal zu entsorgen ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Im Jahr 2020 wurden der unteren Abfallwirtschaftsbehörde 25 Fälle gemeldet, berichtet Stefanie Hille, Sachgebietsleiterin der Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde des Landkreises Oberspreewald- Lausitz (OSL).

Ein aktueller Fall ist an einem Garagenkomplex im Grenzweg in Lauchhammer aufgetreten. Torsten Bobe hat dort während seines Heimaturlaubes im Dezember vergangenen Jahres eine »... massive Verschmutzung der Umwelt durch illegale Entsorgung von Müll« festgestellt und an die Behörden und Medien gemeldet. »Als Hauseigentümer in Lauchhammer bin ich sehr entsetzt über die Zustände«, berichtet er in seinem Anschreiben. Wie Lauchhammers Bürgermeister Roland Pohlenz informiert, ist die Müllablagerung bekannt. »Am genannten Garagenkomplex erfolgt regelmäßig immer wieder die Entfernung von illegalen Müllablagerungen. Es gibt immer wieder egoistisch denkende Mitbürger, die Müll verschiedenster Art an den unterschiedlichsten Stellen ablagern, auf Kosten der Allgemeinheit«, sagt Pohlenz, denn die Kosten würden zu Lasten des Bauhofes gehen, was die Erbringung anderer Leistungen durch den Bauhof für die Allgemeinheit einschränke. Laut dem Bürgermeister bringen sie diese Ablagerungen regelmäßig zur Anzeige gegenüber dem Landkreis. Wie dessen Sachgebietsleiterin der Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde, Stefanie Hille,  berichtet, erfolgte durch das Amt für Umwelt und Bauaufsicht eine Vorortkontrolle, um sich einen Eindruck über den Zustand des Grundstücks zu verschaffen. Die in dem Bürgerhinweis angeführten illegalen Abfallablagerungen konnten dabei bestätigt werden. »Aus diesem Grund wurde bereits mit dem Grundstückseigentümer, der Stadt Lauchhammer, Kontakt aufgenommen, um sich über das weitere Vorgehen zu verständigen. Zwischenzeitlich wurden Autowracks vom Standort durch die Stadt entsorgt«, informiert Stefanie Hille. Wie sie sagt, sind sie als Behörde hauptsächlich auf die Hilfe der Bürger angewiesen, den Verursacher aufzuspüren: »Bei einigen Anzeigen konnten die Verursacher ermittelt werden, weil sich Bürger die Fahrzeugkennzeichen notiert und diese mit der Anzeige der unteren Abfallwirtschaftsbehörde übermittelt haben. In einigen Fällen konnten die Täter auch ermittelt werden, weil zum Beispiel persönliche Unterlagen wie Rechnungen und Briefe in den Abfällen vorgefunden worden sind. Oft ist jedoch kein Verursacher zu ermitteln, so dass die Abfälle auf Kosten der Allgemeinheit, durch den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger, den Abfallverband, beräumt und entsorgt werden müssen.« Laut Stefanie Hille sind im Jahr 2019 bei der unteren Abfallwirtschaftsbehörde 14 illegale Abfallentsorgungen angezeigt worden, im vergangenen Jahr waren es bereits 25 Fälle, die gemeldet worden sind. Weitere Anzeigen seien zuständigkeitshalber der Forstbehörde gemeldet worden, da die Abfälle illegal im Wald entsorgt worden seien. Wie Stefanie Hille sagt, stellt die illegale Abfallentsorgung eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Behörde habe die Möglichkeit, eine solche Ordnungswidrigkeit durch ein Verwarngeld oder ein Bußgeld zu ahnden. »Bei dieser Entscheidung wird vor allem die Art und die Menge der illegal entsorgten Abfälle berücksichtigt. Die Höhe der Bußgelder richtet sich dabei nach dem Bußgeldkatalog«. (Anm.d.Red.: Bis zu 100.000 Euro)

Aus der Statistik

Im Landkreis OSL wurden im Jahr 2019 vier Verwarngelder und ein Bußgeld verhängt. Im Jahr 2020 waren es sieben Verwarngelder sowie acht Bußgelder mit denen diese Ordnungswidrigkeiten geahndet worden sind.


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