

Bis zu fünf Medizinstudierende können jährlich so ein Stipendium erhalten, um nach dem Bestehen des ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (gem. § 1 Abs. 3 Nr. 1 der Approbationsprüfung für Ärzte) für einen Zeitraum von höchstens 51 Monaten monatlich 500 Euro zu erhalten.
Voraussetzung ist, dass das Studium an einer Universität in Deutschland erfolgt und alle Praxisphasen sowie die Facharztausbildung an medizinischen Einrichtungen im Landkreis Spree-Neiße absolviert werden. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums müssen die Stipendiaten innerhalb eines halben Jahres eine Arzttätigkeit im Kreisgebiet beginnen - zum Beispiel in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken oder beim Gesundheitsamt des Landkreises - und mindestens fünf Jahre ärztlich im Landkreis tätig sein.
Informationen zur Antragstellung gibt es unter 03562/98610300, dezernat3@lkspn.de sowie www.stipendien.lkspn.de.