

Auch wenn das Paddeln für maximal zwei Personen unterschiedlicher Hausstände grundlegend zulässig sei, insofern der Abstand eingehalten werde, so sei der Verleih für touristische Zwecke dennoch auf Empfehlung des Landes Brandenburg zu unterbinden. Darauf weise sowohl das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg in seiner Pressemitteilung „Coronavirus: Das ist noch erlaubt – das ist leider verboten“ vom 5. April 2020 als auch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung in seiner Pressemitteilung „Eindämmungsverordnung gilt auch auf dem Wasser“ vom 8. April 2020 explizit hin.
Da der Paddelbootverleih im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa vorrangig der touristischen Nutzung zuzuordnen sei und da hierbei mit Ansammlungen an beliebten Ausflugsorten sowie vor Schleusen und Knotenpunkten zu rechnen sei, untersage der Landkreis den Verleih als präventive Maßnahmen. Denn hierbei gelte, wie das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung in seiner Pressemitteilung betont: „Wenn viele Paddelboote auf einer kleinen Wasserfläche warten müssen, ist das eine Ansammlung von Menschen im öffentlichen Raum, die verboten ist."
(PM/Landkreis Spree-Neiße)